• Das Statistikamt Nord möchte die alten Daten weiter auswerten, hält sich aber in Bezug auf die Frage, ob sie einen Anspruch auf die Daten haben, bedeckt.

  • Cool, das ist mal wieder typisch Inso. Nicht mal in Nebengesetzen kriegen sie eine eindeutige und vernünftige Regelung hin...
    Mal sehen wie wir das zukünftig handhaben. Unser OLG hat im Merkblatt angegeben, dass für Zeiten vor 01.01.2009 von uns zu melden ist. Ich frag dann nächste Woche mal wo das steht :teufel:
    In Sachen ID habe ich heute auch von unserer IT-Stelle die Auskunft bekommen, dass STP das zukünftig können soll, sprich es soll ein Feld für die ID geben.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Cool, das ist mal wieder typisch Inso. Nicht mal in Nebengesetzen kriegen sie eine eindeutige und vernünftige Regelung hin...
    Mal sehen wie wir das zukünftig handhaben. Unser OLG hat im Merkblatt angegeben, dass für Zeiten vor 01.01.2009 von uns zu melden ist. Ich frag dann nächste Woche mal wo das steht :teufel:

    :teufel:

  • Im Rahmen der Vollzähligkeitsprüfung müssen wir überwachen, ob er für alle Verfahren tatsächlich eine Meldung abgibt. Ob es ordnungsgemäß ausgefüllt ist, interessiert uns aber nicht. Wir haben unseren Verwaltern daher vorgeschlagen, dass sie uns einfach per Mail die Aktenzeichen mitteilen für die sie VB/RB/X-Meldungen abgegeben haben. Zur Kontrolle haben wir uns eine Excel-Tabelle angelegt, in die alle Verfahren eingetragen werden, in denen Meldungen anfallen. Schaut so ähnlich aus, wie die die wir jetzt vom Landesamt für die Jahre 2009-2011 bekommen haben.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Die Verfahrens-ID ist auch nichts, was sich aus dem Gesetz ergibt. In das in mehreren Ländern eingesetzte Fachverfahren Eureka-winsolvenz ist die auch eher aus Vorsichtsgründen implementiert worden, weil es schlichtweg noch keine Erfahrungen mit unserem neuen Spielzeug InsStatG gibt und anhand der Verfahrens-ID das konkrete Verfahren auch bei Aktenzeichen-Wechsel immer identifiziert werden kann.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Mein Kollege hat gerade das Problem, dass er bei IN-Verfahren keine "Ankündigung der RSB" eintragen kann, weil "er den Schuldner nicht als natürliche Person" gekennzeichnet habe.

    Wir finden in Winsolvenz aber nix, WO wir das wohl kennzeichnen sollen/können. Kann mir jemand helfen so auf die Schnelle?

    PS: Kollege sagt, es geht um RB-Meldung im IN-Verfahren.

  • Mein Kollege hat gerade das Problem, dass er bei IN-Verfahren keine "Ankündigung der RSB" eintragen kann, weil "er den Schuldner nicht als natürliche Person" gekennzeichnet habe.

    Wir finden in Winsolvenz aber nix, WO wir das wohl kennzeichnen sollen/können. Kann mir jemand helfen so auf die Schnelle?

    PS: Kollege sagt, es geht um RB-Meldung im IN-Verfahren.


    Bei uns ist es unter "Adr. u. Beteiligte" -> "Beteiligte" -> Reiter "Person u. Bank" ganz oben.

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