Streitwert?

  • Ihr Lieben,

    ich brauche wieder mal euren Rat.

    Folgender Sachverhalt: Mahnbescheid ergangen mit einem Streitwert von knapp 2000 EUR, die Mandanten haben dann Widerspruch eingelegt und nach Rechtshängigkeit 1989,xy gezahlt. Die Gegenseite hat dann im anschließenden Verfahren die Differenz von 10,xy EUR geltend gemacht. Wir haben dann die Restsumme anerkannt.

    Nun meine Frage: welchen Streitwert lege ich denn nun für die Abrechnung zugrunde? Wir sind im streitigen Verfahren in das Verfahren eingebunden worden?

    Ich danke euch schonmal im Voraus.
    Liebe Grüße und einen schönen Feierabend.

    Bella

  • Tipp: Lass Dir den SW doch festsetzen. Das sollte dann wie folgt aussehen (so jedenfalls in meinem Beritt): Der SW beträgt für das Mahnverfahren ... €, für das streitige Verfahren (bis zu) 300 € (= erste Wertstufe), wenn frühzeitig gezahlt wurde.

  • Im Prinzip sehe ich es aber wie der User "13", d. h. #1 könnte aus 11,00 EUR Streitwert abrechnen.

    Der Sachverhalt ist mir aber nicht ganz einsichtig.

    Wenn - wie unter # 1 ausgeführt wird - "nach Rechtshängigkeit" (!) bezahlt wurde, muss der Antragsteller für den Fall des Widerspruchs im Mahnbescheidsvordruck bereits angekreuzt haben, dass er im Fall des streitigen Verfahrens die Abgabe beantragt. Nur dann tritt hinsichtlich des vollen ursprünglichen Betrages Rechtshängigkeit ein. Bekanntlich wirkt die Rechtshängigkeit im Mahnverfahren ja nur insoweit zurück als Abgabe erfolgt ist. Wenn trotz Zahlung in voller Höhe abgegeben wurde (zwangsläufig, falls entsprechend vorher schon angekreuzt), würde das im streitigen Verfahren zu einer Klagerücknahme in Höhe des zwischenzeitlich bezahlten Teils zwingen mit der Folge, dass zunächst auch im streitigen Verfahren der höhere Betrag den Streitwert bildete.

    Daher wäre die Formulierung in der Sachverhaltsdarstellung zu überdenken, ob tatsächlich "nach Rechtshängigkeit" bezahlt wurde.

    Die weitere Formulierung, auf Antragsgegner-/Beklagtenseite sei der Anwalt erst "im streitigen Verfahren in das Verfahren eingebunden" scheint sich auf die Erteilung des Mandats zu beziehen. Hier käme es dann darauf an, wann genau das erfolgt ist, d. h. vor Reduzierung des zunächst in voller höhe rechtshängig gewordenen Betrgages oder nachher.

  • Ihr Lieben,

    vielen Dank erstmal!! :2danke:dankescho

    Ich werde morgen mal die Rechtspflegerin anrufen, vielleicht weiß sie ja spontan noch was dazu. Ansonsten werde ich dem Rat von "13" folgen und versuchen den Streitwert festsetzen zu lassen.

    Falls es von Interesse ist, werde ich mal posten, was die Rpfl.in gesagt hat.

    Schönen Feierabend!
    LG Bella

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