Ihr Lieben,
ich brauche wieder mal euren Rat.
Folgender Sachverhalt: Mahnbescheid ergangen mit einem Streitwert von knapp 2000 EUR, die Mandanten haben dann Widerspruch eingelegt und nach Rechtshängigkeit 1989,xy gezahlt. Die Gegenseite hat dann im anschließenden Verfahren die Differenz von 10,xy EUR geltend gemacht. Wir haben dann die Restsumme anerkannt.
Nun meine Frage: welchen Streitwert lege ich denn nun für die Abrechnung zugrunde? Wir sind im streitigen Verfahren in das Verfahren eingebunden worden?
Ich danke euch schonmal im Voraus.
Liebe Grüße und einen schönen Feierabend.
Bella