Hallo,
habe kurz eine Frage im Zusammenhang zur Einführung der zentralen Vollstreckungsgerichte.
Die Zuständigkeit zur Löschung der Einträge im Schuldnerverzeichnis wg. ergangenem Haftbefehl etc. liegt weiterhin bei den jeweiligen Vollstreckungsgerichten, oder?
Und gibt es ab 01.01.2013 eine Änderung bzgl. des Eintrags im Schu-Verzeichnis hinsichtlich der Mitteilungen des Insolvenzgerichts zur Insolvenzeröffnung etc.?
Viele Grüße