PKH im Teilungsversteigerungsverfahren ( § 1360 a IV BGB Prozesskostenvorschuss)

  • Folgende Situation: Der ASt. im Teilungsversteigerungsverfahren hat, nachdem ich einen Vorschuss angefordert habe, PKH beantragt. Er betreibt das Verfahren gegen seine Schwester zum Zwecke der Aufhebung einer Erbengemeinschaft. Er selbst bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 654,00 €. Seine Ehefrau verdient 2.200,00 € netto im Monat.
    Ich prüfe nun die Frage, ob das Teilungsversteigerungsverfahren ein Prozess in einer persönlichen Angelegenheit i. S. des § 1360 a Abs.4 BGB darstellt. Nach den im Zöller in § 115 RNr. 68 aufgezählten Beispielen neige ich dazu eine Prozesskostenvorschusspflicht der Ehefrau zu bejahen, da sich die Durchsetzung des Anspruchs auf die Einkommens- und Vermögenssituation des ASt. und in der Folge auch auf die Unterhaltspflicht der Ehefrau auswirkt. Da der Anspruch auf Kostenvorschuss demjenigen auf PKH vorgeht, will ich den Antrag auf PKH ablehnen. Hat jemand einen solchen Fall bereits durchgefochten ?

  • Nein, aber ist das Grundstück belastet? Bleibt für den Antragsteller nachtatsächlich was über?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!