Folgende Situation: Der ASt. im Teilungsversteigerungsverfahren hat, nachdem ich einen Vorschuss angefordert habe, PKH beantragt. Er betreibt das Verfahren gegen seine Schwester zum Zwecke der Aufhebung einer Erbengemeinschaft. Er selbst bezieht eine Erwerbsminderungsrente von 654,00 €. Seine Ehefrau verdient 2.200,00 € netto im Monat.
Ich prüfe nun die Frage, ob das Teilungsversteigerungsverfahren ein Prozess in einer persönlichen Angelegenheit i. S. des § 1360 a Abs.4 BGB darstellt. Nach den im Zöller in § 115 RNr. 68 aufgezählten Beispielen neige ich dazu eine Prozesskostenvorschusspflicht der Ehefrau zu bejahen, da sich die Durchsetzung des Anspruchs auf die Einkommens- und Vermögenssituation des ASt. und in der Folge auch auf die Unterhaltspflicht der Ehefrau auswirkt. Da der Anspruch auf Kostenvorschuss demjenigen auf PKH vorgeht, will ich den Antrag auf PKH ablehnen. Hat jemand einen solchen Fall bereits durchgefochten ?
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