elterliche Sorge

  • Folgender Fall: Vater Amerikaner, Mutter Deutsche, Eltern haben das Sorgerecht in den Vereinigten Staaten (also nach amerikanischem Recht) auf die in Deutschland lebenden Großeltern übertragen. Eltern leben in den USA. Notarielle und übersetzte Urkunde aus den USA liegt vor. Stadtverwaltung fragt nun an, ob die Übertragung der elterlichen Sorge so ausreicht oder in Deutschland noch etwas veranlasst ist.

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