Tilgung aller Schulden in der WVP; Antrag auf vorzeitige RSB

  • sorry, aber das ist ein alter BGH -Hut. Vergleich in der WVP bei Kostendeckung führt zu vorzeitiger RSB. Zur Methodik: Hentrich /Hollik, ZInsO 2014, 1641 m.w.N.

    Klar, aber wer hat denn was von Kostendeckung geschrieben ?

    Daher habe ich vorliegend neben der 2011er BGH-Entscheidung zum Vergleich wegen der ungedeckten Kosten noch das AG Göttingen herangezogen.

    (Wie gesagt, es ging hier um eine so geringe Insolvenzforderung, die die Schuldnerin wahrscheinlich mit 10 x 10 € aus ihrem ALG II erledigt hat.
    Wenn es nun auch wg. der Verfahrenskosten - bisher rd. 1.100 € - so weitergegangen wäre, hätten mitunter 500 € getilgt werden können und wären aber sinnfreie weitere 600 € in den folgenden 5 WP-Jahren hinzugekommen.)

  • im Gesetz steht es zwar anders, das stört aber keinen großen Geist

    Aber ich weiß jetzt schon, dass die, die hier das Gesetz als bloße Vorschlagsliste sehen, im nächsten Thread darauf beharren, dass es im Gesetz anders steht ;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • im Gesetz steht es zwar anders, das stört aber keinen großen Geist

    Aber ich weiß jetzt schon, dass die, die hier das Gesetz als bloße Vorschlagsliste sehen, im nächsten Thread darauf beharren, dass es im Gesetz anders steht ;)...


    Bin zwar grundsätzlich ein Verfechter und Anhänger des klaren Gesetzeswortlauts,
    aber in den gegebenen Fällen juckte es mich wohl doch in den Fingern, auch in den Neu-Verfahren entsprechend weiterhin sinnvoll verfahren zu wollen, zumal es keinen Beschwerdeberechtigten gibt, hehe :teufel:

  • im Gesetz steht es zwar anders, das stört aber keinen großen Geist

    Aber ich weiß jetzt schon, dass die, die hier das Gesetz als bloße Vorschlagsliste sehen, im nächsten Thread darauf beharren, dass es im Gesetz anders steht ;)...


    Bin zwar grundsätzlich ein Verfechter und Anhänger des klaren Gesetzeswortlauts,
    aber in den gegebenen Fällen juckte es mich wohl doch in den Fingern, auch in den Neu-Verfahren entsprechend weiterhin sinnvoll verfahren zu wollen, zumal es keinen Beschwerdeberechtigten gibt, hehe :teufel:

    nunja, ich denke ja immer, wenn der Gesetzgeber beide Möglichkeiten hatte und sich nunmal für eine Variante entschieden hat, die mir nicht gefällt, dann respektiere ich das. Ich finde das ja auch blödsinnig, aber es ist nunmal so. Zu unserem Job gehört es doch nun mal auch, andere Entscheidungen oder Meinungen zu akzeptieren.

    wenn man nun trotzdem die RSB vorzeitig erteilt, finde ich das schon bedenklich, denn ich meine, eine Auslegung in die andere Richtung ist einfach nicht mehr möglich. Das Argument, es kann sich ja keiner beschweren, finde ich persönlich dann richtig bedenklich. jedenfalls würde ich nie meine Entscheidungen so begründen;). Ich will das garnicht dramatisieren und groß verteufeln, aber für mich hat das schon einen Geschmack von Rechtsbeugung. und bei einer Strafanzeige bringt mir auch das fehlende Rechtsmittel nix...

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  • War auch nicht als offizielle Beschlussbegründung gedacht ...;)

    Rechtsbeugung, tsts - was wird mir hier unterstellt - würde mir nicht im Traum einfallen.

    Überlegbar wäre selbstverständlich stattdessen, ob man gleichwohl noch eine Gesetzeslücke trotz geänderter Gesetzeslage sinnvoll und entsprechend begründend ausfüllen müsste / könnte.

    Zu gegebener Zeit würde ich da auch noch mal in die Gesetzesmaterialien einsteigen, weil es mir in den gegebenen Einzelfällen - jedenfalls ad-hoc (!) - nicht sinnvoll erscheint.

    Werde ich dann mal schauen > denn anscheinend Sinnloses habe ich auch keine Lust, "zugunsten" des nicht beteiligten Massegläubigers, der Staatskasse, unnötig zu goutieren.

    Aber mitunter mag sich durchaus auf den zweiten Blick tatsächlich eine nur scheinbare Sinnlosigkeit ergeben ... (?)

    edit: habe bei zugunsten noch ein paar erforderliche Anführungszeichen ergänzt; nicht, dass dabei noch das Paradoxe übersehen wird. Macht es gut.

    Einmal editiert, zuletzt von zsesar (22. Oktober 2014 um 20:44)

  • Ach geh, soooo wollte ich das ja nun auch nicht sagen😉. " bedenklich" hört sich natürlich grosstrabend an. Bei dieser Sache wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Ich gebe Dir ja im Grunde Recht: es hat kein Gläubiger angemeldet, also interessiert natürlich auch eine 5 jährige weitere wohlverhaltensperiode niemanden. Und den Staat spart man ja auch wirklich Kohle. Ich war nur gerade auf einem Workshop. Dort waren viele unserer Kollegen. Und dann sind die teilweise in anderen Themen richtig böse geworden, so von wegen" das ist egal, das steht nunmal im Gesetz". Und in dieser Fallkonstellation kam dann "ooch, ich mache das weiter so, stört doch niemanden". Und das fand ich doch recht strange ;)...

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  • Das Ziel war, den Treuhänder finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen 500 EUR zukommen zu lassen. Das würde mit der vorzeitigen RSB zerschossen.

    Andererseits: könnte in der bekannten Fallkonstellation nicht der Bezi in die Beschwerde gehen, wenn die RSB nicht vorzeitigen erteilt wird? Grund fiskalisch ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Das Ziel war, den Treuhänder finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen 500 EUR zukommen zu lassen. Das würde mit der vorzeitigen RSB zerschossen.

    Andererseits: könnte in der bekannten Fallkonstellation nicht der Bezi in die Beschwerde gehen, wenn die RSB nicht vorzeitigen erteilt wird? Grund fiskalisch ?


    Oh Gott, das war das Ziel ? Neverever, ich werde das nur zu geg. Zeit vertiefen und hoffe, dass mir das AG G. bis dahin zuvorkommt.

    Zum weiteren kannst du gegen den Gesetzestext auch nur vielleicht mit einem sehr harten Analogieschluss für ein Beschwerderecht des Bezi argumentieren; warum sollte ich das tun, finde das andere überzeugend einfacher begründbar,
    aber wie gesagt: hab's noch nicht zu Ende gedacht, ggf. später mal.

  • Das Ziel war, den Treuhänder finanziell unter die Arme zu greifen und ihnen 500 EUR zukommen zu lassen. Das würde mit der vorzeitigen RSB zerschossen.

    An uns hat natürlich wieder keiner gedacht. Mist, wieder kein Weihnachtsgeld für mich auf Kosten der Staatskasse. :heul:

  • Also ich meine ja, die Staatskasse hat gar kein Beschwerderecht. Die hat sie gemäß § 4d InsO nur, wenn die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse für eine Stundung nicht vorliegen.

    Aber wir können ja schön die Erwerbsobliegenheiten in diesen Fällen detailliert überwachen und so 3 Bewerbungen die Woche verlangen (BGH) und das alle 2 Wochen abfragen. Dann heben wir die Stundung auf und dann wird die RSB nach § 298 InsO versagt. Dann geht der Schuldner wieder zur Schuldnerberatungsstelle. Die nehmen wieder einen Antrag auf (gibt ja keine Sperrfrist), fordern wieder alle Gläubiger auf, eine detaillierte Aufstellung Ihrer Forderungen einzureichen etc. Und wenn wir dieses Spiel nur oft genug spielen, dann werden irgendwann schon entweder der Schuldner einknicken und kein Antrag mehr stellen. Oder die Gläubiger endlich Forderungen einreichen. Und wir alle haben was davon. Die Schuldnerberatungsstelle hat Beschäftigung und kriegt Geld. Der Insolvenzverwalter hat Beschäftigung und kriegt Geld. Und wir (Gerichte) haben Endziffern für Pebbsy und Beschäftigung. Und warum soll das Geld immer nur für Flughäfen rausgeworfen werden, wenn doch hier auch noch ein schönes Fenster ist...

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