Was ist unter Verzug zu verstehen und ab wann kann vollstreckt werden ?
Urteil: zu zahlen sind von dem Beklagten Raten in Höhe von 200,--Euro, spätestens am 03. eines jeden Monats.
Ist der mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist die gesamte Restsumme sofort fällig.
Der Beklagte zahlt zuletzt am 15.11.2012, wobei er eigentlich bereits am 03.11.2012 hätte zahlen müssen.
Er zahlt nicht am 03.12.2012 und auch nicht am 03.01.2013.
Ist er nun lediglich nur mit 2 Raten oder bereits mit mehr als 2 Raten in Verzug ?