Verzug ?

  • Was ist unter Verzug zu verstehen und ab wann kann vollstreckt werden ?

    Urteil: zu zahlen sind von dem Beklagten Raten in Höhe von 200,--Euro, spätestens am 03. eines jeden Monats.
    Ist der mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist die gesamte Restsumme sofort fällig.

    Der Beklagte zahlt zuletzt am 15.11.2012, wobei er eigentlich bereits am 03.11.2012 hätte zahlen müssen.
    Er zahlt nicht am 03.12.2012 und auch nicht am 03.01.2013.
    Ist er nun lediglich nur mit 2 Raten oder bereits mit mehr als 2 Raten in Verzug ?

  • Per heute befindet er sich nur mit 2 Raten (12/2012 und 01/2013) in Verzug. Der am 04.11.2012 eingetretene Verzug mit der Rate 11/2012 endete mit der Zahlung am 15.11.2012. Hinsichtlich dieses (behobenen) Verzugs könnten allenfalls Verzugszinsen verlangt werden.

    Erst mit Nichtzahlung der Rate 02/2013 bei Fälligkeit (Ablauf des 03.02.2013) tritt die aufschiebende Bedingung lt. Urteil ein und der gesamte Rest wird sofort fällig.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich würde sagen, dass es erst zwei Raten sind, weil mehr als 2 wären 3 und die dritte Rate ist noch nicht fällig, also noch kein Verzug.

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