Ein Gläubiger legt eine vollstreckbare Ausfertigung eines Ausstandsverzeichnisses vor (... die Beträge sind aufgrund der Grundschuld im Grundbuch zu XY Euro samt Zinsen zu zahlen. Insoweit haben die Genannten die Volltreckung in ihren Grundbesitz zu dulden.) und möhcte wegen dinglicher Ansprüche daraus volltrecken.
Geht das?