Steh ich auf dem Schlauch, oder hab ich Tomaten vor den Augen, oder versucht die SE mich zu ärgern?
In einem alten WEG-Verfahren (UR-Sache) erging im Jahr 2000 ein Urteil. Dies wurde im Jui 2012 vom Kollegen bzgl. des Schuldners gemäß § 727 ZPO umgeschrieben. Nun beantragt der Gläubigervertreter "eine zustellungsfähige Ausfertigung des umgeschrieben Titels". (wahrscheinlich wegen § 750 ZPO)
Was macht das auf meinem Schreibtisch?