Widerspruch gegen Teilungsplan - nachträgliche Einigung

  • Hallöchen,

    ich hatte einen Widerspruch gegen den Teilungsplan. Widerspruchsklage wurde fristgerecht beim LG erhoben, Nachweis liegt vor.

    Jetzt legt mir der Kläger eine Erklärung der Beklagten vor, nach der Sie den Klageantrag anerkennt.
    Kann ich als Vollstreckungsgericht auf die Vorlage eines Urteils bestehen, oder muss ich die schriftliche Erklärung anerkennen?
    Der Kläger will die Klage jetzt zurücknehmen, steht dies nicht einer Klageabweisung gleich?

    Sorry, aber meine Kommentare geben nichts her, außer dass eine Entscheidung vorgelegt werden muss. Über nachträgliche Einigungen konnte ich nichts finden.

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