Hallo,
einfach mal eine Grundsatzfrage, für die ich hier keinen passenden Thread gefunden habe.
Wenn im Zusammenhang einer Nachlasspflegschaft dem Rechtspfleger Straftaten offensichtlich werden (z.B. Unterschlagung, Diebstahl usw.), besteht hier die Pflicht per se zur Meldung oder ist dies "Aufgabe" der evtl. Erben, falls die dahinter kommen?
Wünsche euch ein schönes Wochenende!