Ich werde auch in Zukunft keine Rückgabeprotokolle eröffnen. Ich finde die Ausführungen "interessant". Vermtutlich sind "sind jedoch die Pferde mit mir durchgegangen."
Nicht beantwortet wurde jedoch meine Frage, ob die notariell beurkundete Widerrufserklärung nicht auch als Verfügung von Todes wegen die amtliche Verwahrung gegeben werden müsste. Ein Kommentar zum Beurkungsgesetz verneint dies meines Wissens.