Ich bräuchte in folgendem Fall bitte eure Hilfe:
Die Schuldner (Ehepaar) sollen aus einem Vergleich, der bereits seit 2010 besteht, geräumt werden. Es handelt sich aber um die erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme seit bestehen des Titels.
Gläubigerin ist eine große Wohnungsgesellschaft, also kein Privatmann, der dringend auf die Wohnung angewiesen ist. Ausweislich der Kontoauszüge zahlen die Schuldner momentan auch ihre Miete und zusätzlich Raten auf die Rückstände. Die Schuldnerin ist psychisch krank, in höheren Geschossen als dem Erdgeschoss bekommt sie Panikattacken, was die Wohnungssuche zusätzlich erschwert. Beide sind stark übergewichtig, der Schuldner hat auch eine Verletzung am Fuß und läuft an Krücken, deswegen trägt er vor, momentan nicht in der Lage zu sein, einen Umzug zu organisieren.
Was mich allerdings am meisten beschäftigt ist, dass sie schon mit dem Ordnungsamt Verbindung aufgenommen haben wegen einer Notunterkunft, diese ihnen allerdings keine Wohnung zur Verfügung stellen können. Das hab ich auch schriftlich und durch Telefonate mit der Behörde nachgewiesen.
Auch mit der Gläubigervertreterin stehen die Beiden in Kontakt, diese hat ihnen in Aussicht gestellt, die Räumung auszusetzen, wenn die beiden bei der ARGE einen Antrag auf Wohnungssicherung stellen. Dieser Antrag sagt mir gar nichts, deswegen kann die Erfolgsaussichten schlecht einschätzen. Außerdem ist fraglich, wie schnell unsere ARGE das hin bekommt, die Sachbearbeiterin muss sich da auch erstmal informieren.
Jetzt steh ich irgendwie dumm da. Ich kann die Schuldner doch nicht einfach auf die Straße setzen, wenn keine Notunterkunft da ist, oder?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.