Hallo,
ich habe hier einen KFA nach BRAGO.
Der Kl.V. beantragt die Festsetzung einer Beweisgebühr, weil ein Ortstermin stattgefunden hat.
In der Niederschrift ist auch ein kurzer Beweisbeschluss enthalten.
Jetzt rügt der Bekl.V. aber die Entstehung der Beweisgebühr mit der Begründung, die Beweisaufnahme hätte nur zu einem anderen und sehr eingeschränkten Thema stattgefunden.
Ist die Gebühr festzusetzen?
Ich habe keine BRAGO mehr gelernt und mich jetzt mit den Kommentaren rumgeschlagen.
Ich finde leider keine Kommentierung dazu, wie es ist, wenn die Beweisaufnahme zu einem anderen Thema stattgefunden hat.
Laut Kommentierung würde ich festsetzten, weil eine BA stattgefunden hat.
Dem Protokoll lässt sich leider nicht genau entnehmen, wozu diese stattgefunden hat.
Danke