Landwirtschaftssache

  • Hallo Zusammen!

    Bei mir ergibt sich gerade folgendes Problem in einer Landwirtschaftssache. Es wurde in einem anderen Verfahren ein Vergleich geschlossen, dass der dortige Beklagte hier in meinem Landwirtschaftsverfahren 50 % der Kosten trägt. Sind sich alle einig, dass das so geht und ich damit eine Kostengrundentscheidung habe. Soweit - so gut!

    Jetzt macht der Klägervertreter 50 % der Gerichtskosten geltend (kein Problem) und Mietkosten für ein Hubgerät zum Sachverständigentermin, sowie Anfahrtskosten und Arbeitsausfall für Anfahrt durch den Kläger.

    Habt Ihr eine Ahnung ob das unter Privatkosten fällt?

  • Wirf mal einen Blick in den Zöller, § 91 ZPO Rn. 13 Allgemeiner Prozessaufwand!

    Wenn zur sachgemäßen Durchführung des Sachverständigentermins ein Hubgerät erforderlich war und die Arbeitskosten den Rahmen des üblichen nicht übersteigen, dürfte nichts gegen eine Berücksichtigung sprechen.

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