Hallo Zusammen!
Bei mir ergibt sich gerade folgendes Problem in einer Landwirtschaftssache. Es wurde in einem anderen Verfahren ein Vergleich geschlossen, dass der dortige Beklagte hier in meinem Landwirtschaftsverfahren 50 % der Kosten trägt. Sind sich alle einig, dass das so geht und ich damit eine Kostengrundentscheidung habe. Soweit - so gut!
Jetzt macht der Klägervertreter 50 % der Gerichtskosten geltend (kein Problem) und Mietkosten für ein Hubgerät zum Sachverständigentermin, sowie Anfahrtskosten und Arbeitsausfall für Anfahrt durch den Kläger.
Habt Ihr eine Ahnung ob das unter Privatkosten fällt?