Hallo zusammen.
Der RA beantragt nachträglich die Gebühr VV 2508 RVG.
Dieser trägt vor er habe die Forderung der Mandantin unstreitig in vollem Umfang anerkannt. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation aber eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.
Ist die Gebühr entstanden? Ich meine es dürfte hier vorwiegend auf das Anerkenntnis ankommen und somit ist die Gebühr nicht festzusetzen.