Praxisjahr OLG Bezirk Karlsruhe

  • Hallo Leute , Ich bin derzeit im Studium 1 an der FH Schwetzingen.ich bin über Karlsruhe eingestellt. Ich wohne in meiner eigenen Wohnung im Rhein-Neckar Kreis , nun interessiert mich wann man gesagt bekommt, zu welchem Gericht man im praxisjahr kommt. Wird da in irgendeiner weise Rücksicht darauf genommen, das man seinen eigenen Hausstand hat,oder findet die Verteilung ganz willkürlich statt. ? Würde mich über eine Antwort freuen Grüße

  • Gesagt bekommt man es etwa im Mai, soweit ich mich richtig erinnere.

    Es kommt wohl mit darauf an, ob du die "eigene Wohnung" schon vor der Einstellung hattest oder diese extra für das Studium bezogen hast.
    Sicher sagen kann man aber so pauschal nichts, da durch die erhöhte Anwärterzahl die zentralen Ausbildungsgerichte stark ausgelastet sind und somit verstärkt auch eine Zuteilung an andere Gerichte stattfinden muss.

  • Okay danke für die Antwort, Ich hab nur ein bisschen Angst das ich jetzt total weit weg komme z.b an den Bodensee... Denn dann wüsste ich nicht wie ich mir das leisten soll.... Denn eine zweite Wohnung kann ich mir nicht leisten .... Oder gibt es da dann irgendeinen Zuschuss? Trennungsgeld oder so ? Wie war das bei euch ? Sind denn wirklich alle in Wohnort Nähe eingesetzt worden oder auch total weit weg ?

  • Die Mehrzahl der nordbadischen Anwärter aus dem Studium I möchte erfahrungsgemäß am liebsten in den LG-Bezirken Mannheim und Heidelberg untergebracht werden.
    Obwohl es sich dabei um recht große Amtsgerichte handelt, sind deren Ausbildungskapazitäten beschränkt.
    Es ist daher in der Vergangenheit vorgekommen, dass insbesond. Anwärter aus dem südlichen Rhein-Neckar-Kreis in den benachbarten LG-Bezirk Mosbach ausweichen mussten.
    Auch dort sind aber inzwischen die Ausbildungskapazitäten offenbar erschöpft.
    Mehrere Anwärter aus dem dortigen Bezirk mussten letztes Jahr gerüchteweise in die Bodenseeregion :eek:ausweichen.

    Ich kann mir auch zukünftig nicht vorstellen , dass eine gerechte Verteilung auf alle Ausbildungsgerichte im OLG-Bezirk nur an einem LG-Bezirk haltmacht.
    Mit einer Umverteilung von den Norden in den Süden Badens kann daher auch künftig gerechnet werden.
    Es ist ein offenes Geheimnis , dass die Ausbildungskapazitäten in den LG-Bezirken Waldshut-Tiengen u. Konstanz regelmäßig u. mangels Interessenten am Rechtspflegerberuf nicht erreicht werden.

    Also Entwarnung kann man da keinesfalls geben !

  • Ich bin jetzt in der Praxis und habe von einigen aus dem OLG Bezirk Karlsruhe mitbekommen, dass diese wirklich an den Bodensee mussten :(.
    Beim OLG Bezirk Stuttgart lagen Listen aus in die man seine Wunschgerichte eintragen konnte (2 Stammdiensstellen konnte man Wählen), das war aber auch keine Garantie.
    Die aus Karlsruhe hatten keine Liste und hatten dann aber auch erst so im Mai, Juni erfahren wo es hin geht.
    Aber es ist schon so, dass man Umzugskosten bzw. Trennungsgeld bekommt, wenn man für die Praxis umziehen muss.

    Und für das eine Jahr bekommt man dass dann schon hin, ich wünsch dir trozdem viel Glück, damit du an dein Wunschgericht kommst :daumenrau.

  • Na ja , ob der Bodensee wirklich so schlimm ist ?
    Ich kann mir durchaus schlechtere (Ausbildungs-)Regionen in Deutschland vorstellen.

    Und denjenigen , die das "mitgemacht" haben , dürfte es eher genutzt haben, auf eigenen Füßen zu stehen.

    Immerhin ein Jahr früher aus dem "Hotel Mama" ausgecheckt.:daumenrau

  • Gegen den Bodensee generell habe ich auch nichts finde es schon schön dort, ich kann jedoch auch den Unmut der Mitstudenten die dorthin mussten verstehen....
    Denke aber auch, dass es eher positiv gesehen werden sollte....

  • Ja klar ich find den Bodensee auch toll und fände es auch nicht schlimm dort zu arbeiten , nur ich wohne schon lange mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung .. Und ich hab nur Angst dass ich mir dort eine Wohnung nicht leisten kann.Das werde ich wahrscheinlich auch nicht können,aber meine Wohnung hier möchte ich nicht deswegen aufgeben.

  • In der Tat wird man da wohnungsmäßig eher aufs Hinterland ausweichen müssen , da man als Anwärter ja auch in Konkurrenz zu den Studenten in Konstanz steht.

    Warts erst mal ab.
    Letztes Jahr war die Zuteilung recht spät wegen der Umstellung der Ausbildung auf Module.
    Ich kann mir vorstellen , dass dieses Jahr die Zuweisungen der Anwärter früher als Mai/Juni erfolgen.

  • Aber es ist schon so, dass man Umzugskosten bzw. Trennungsgeld bekommt, wenn man für die Praxis umziehen muss.

    Wo steht das ?
    Mir ist nur bekannt , dass man eine Umzugskostenentschädigung bekommen kann.
    Trennungsgeld wär mir jetzt neu , dass das mal einer bekommen hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (25. Januar 2013 um 09:35)

  • Ich meine dass diejenigen unter denen die bereits einen eigenen Hausstand hatten in der Zuweisung Trennungsgeld zugesprochen bekommen haben, wenn ich nichts falsch verstanden habe.
    Im Übrigen wurde ich vom OLG angerufen, wie das bei mir aussieht, hatte zuvor nämlich auch schon einen eigenen Hausstand, damit sie dann sagen kann, ob ich Anspruch auf Trennungsgeld oder Umzugskostenentschädigung bekomme.
    Von daher gehe ich davon aus, dass Trennungsgeld gewährt wird.
    Ich kann aber nicht ausschließen, dass sich was ändert, oder das ich es falsch verstanden hab.
    Auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei uns bereits geändert hat was diese Ansprüche betreffen, umzugskosten werden jetzt nur noch teilweise gewährt (nur Fahrtkosten früher war auch die Pauschale enthalten).

  • Ich kenns nämlich nur , dass zwischen Umzugskostenvergütung u. Trennungsgeld verglichen wird.
    Und weil das Trennungsgeld fast ein Jahr laufen würde und damit erheblich "teurer" wäre, läufts in der Regel nur auf die Umzugskostenvergütung hinaus.
    Das war der Hintergrund meiner Frage.

    Aber in dem Bereich ist man vor Änderungen nie gefeit.

  • Hey!
    Ich gehörte zu denjenigen, die an den Bodensee ausweichen mussten (komme aus dem Mannheimer Raum). Klar war's im ersten Moment ziemlich überraschend und schockierend, weil man ja beim Amtsgericht der Einführungswoche versichert bekommen hat, dass ALLE Anwärter bei diesem Gericht untergebracht werden können.
    Naja aber es war echt eine Erfahrung, die ich nicht missen möchte.

    Trennungsgeld habe ich erst nach einigem Hin und Her erhalten. Es hängt davon ab, ob man einen eigenen Hausstand hat oder nicht. Meine Mitbewohnerin bekam Umzugskostenerstattung anstatt Trennungsgeld, da sie noch bei ihren Eltern ihren Hauptwohnsitz hatte. Da ich eine Wohnung mit meinem Freund zusammen habe, wurden mir keine Umzugskosten aber dann später Trennungsgeld zugesagt.

    Das musste ich dann am Ende jeden Monats beim dortigen Landgericht beantragen (je nachdem wer zuständig ist).

  • Hey ich wollte mal fragen ob denn schon jemand aus Studium 1 von Bezirk Karlsruhe gesagt bekommen hat, dass er an den Bodensee darf ? Wir mussten uns heute in Listen eintragen,welches unser wunschgericht wäre ... Bin mal gespannt ob die das so hinkriegen..

  • Hey Leute ich hätte da auch mal ne frage
    kann man die Umverteilung auf ein Standort im Praxisjahr am OLG beanstanden um eventuell Näher am heimatsort zu arbeiten ?
    Bei mir ist es so das ich bei meinen Eltern lebe und innerhalb des praxisjahres eig mit 99% Wahrscheinlichkeit meinen Heimatort zugesagt bekommen hab :(
    wie siehts da mit Beantragung aus das man vielleicht doch unverletzt wird ?

  • Da gibts keinen Rechtsanspruch auf eine heimatnahe Verwendung während des Praxisjahres.

    Das m it der 99 % - Zusage halte ich für ein mittleres Gerücht.
    Es hat z.B. letztes Jahr einige Anwärter aus dem nördlichsten Nordbaden gegeben, die ihre Praxiszeit am Bodensee ausüben durften.
    Die Nachtigallen haben mir zugetrapst , dass das nicht zu deren Schaden gewesen sein soll.

    Beanstanden kannst Du schon mal ; Freunde ganz oben macht man sich damit nicht.
    Auch im späteren Berufsleben wird man Dir möglicherweise mit fehlende Flexibiliät kommen können.

    Ansonsten versteh ich Deinen letzten Satz nicht.
    Wieso solltest Du durch ein ( entfernteres ) Praxisgericht "(un) verletzt" werden ?:gruebel:

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