Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses über eine nicht unbeträchtliche Forderung einer großen Versicherung. Die Vollstreckung erfolgt aufgrund eines Vollstreckungsbescheides für diese Versicherung. Nun ergibt sich jedoch aus den vorgelegten Unterlagen, dass die Hauptforderung auf einen Versicherer der Versicherung Kraft Gesetzes übergegangen ist.
Meiner Meinung nach wird für die Hauptforderung nun eine Rechtsnachfolgeklausel nebst Zustellung benötigt, während wegen der Kosten und Nebenforderung (die etwa 0,004% der Hauptforderung ausmachen) weiterhin die ursprüngliche Versicherung vollstrecken kann.
Die Versicherung schrieb mir, sie wäre immer noch Mitinhaber der Forderung.
Stehe ich hier irgendwo auf dem Schlauch, oder hat der Kollege Recht, der da sagt: Titel für Antragsteller, also kann er auch vollstrecken?