Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Praktiker: Es liegt ein PfüB vor, der auch bereits an alle Beteiligten zugestellt wurde. In dem PfüB heißt es bzgl. der Forderungsaufstellung, dass die Kosten für die Zustellung dieses Beschlusses hinzu kommen. Es sind nun 15,- € für den Erlass des PfüB entstanden, sowie weitere jeweils 15 und 25 € Zustellkosten des GV.
Müssen diese Kosten gesondert festgesetzt werden? Was ist, wenn der Drittschuldner sich weigert, diese zu zahlen, da diese in der Forderungsaufstellung noch nicht konkret aufgeführt sind.
Danke!