Zwangsvollstreckung - hat GVZ doppelt abgerechnet?!

  • Hi,

    ich weiß, in diesem Forum bin ich mglw. mit meiner Frage nur bedingt richtig - ich wage trotz allem einen Versuch:

    Habe Sicherungsvollstreckung beantragt und im Antrag, falls S nicht zahlt, dann gleich Vorpfändungsantrag mit drin. S zahlte erste Hälfte des Betrages. Zweite Hälfte kam auch auf Aufforderung durch GVZ nicht. Dieser hatte in meinem Auftrag ja KtoVerb des S erfragt und machte dort eine Vorpfändung. Mit der ersten Rate hat der S folgende Gebühren des GVZ bereits bezahlt:

    KV 100 persönl Zustellung 7,5
    KV 101 sonstiges Zustellung 2,5
    KV 200 Vorpfändung 12,50
    KV 701 Entgelte Zustellung 3,45
    KV 711 Wegegeld 2,5
    KV 713 Auslagenpauschale 4,5
    Gesamt 32,95 Euro

    Wir haben nun noch mal gesonderte RG vom GVZ erhalten:

    KV 100 persönl Zustellung 7,5
    KV 101 sonstiges Zustellung 2,5
    KV 200 Vorpfändung 12,50
    KV 700 Schreibauslagen 1,0
    KV 701 Entgelte Zustellung 3,45
    KV 711 Wegegeld (Zone 1) 5,0
    KV 713 Auslagenpauschale 6,0
    Gesamt 37,95 Euro

    Habe mittlerweile meine Restforderung u. auch die GVZ RG über 37,95 vom S erhalten.

    Dennoch kommen mir die Gebühren insgesamt zu hoch vor, auch weil einige Positionen doppelt auftauchen und es nur 1x ZV und 1x Vorpfändung war. Da der GVZ schon seit 2 Wochen im Urlaub ist, meine Frage hier an Euch. Kann ja nicht sein, dass der S fast 80 Euro GVZ-Gebühren zahlt oder??? (Zumal der schon für KFB-Vollstreckung nix konnte, sein Anwalt war einfach keine gute Wahl....).

    Danke Euch!

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass der Gvz die Vorpfändung selbst angefertigt hat. Dafür steht ihm die Gebühr nach KV Nr. 200 zu. Dazu kommen die Gebühren für jede Zustellung (§ 10 Abs. 2 S. 3 GvKostG) extra, auch die Wegegelder entstehen in diesem Falle für jede persönliche Zustellung (Abs. 4 der Anmerkungen zu KV Nr. 711). Die Auslagenpauschale nach KV Nr. 713 entsteht jedoch nur einmal aus sämtlichen Gebühren.
    Dei Fall sieht ganz so aus, als ob der Gvz jetzt die Endabrechnung gemacht hat und dabei die bereits einbehaltenen Kosten nicht berücksichtigt hat.

    Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschen so lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat. (Ambrose Bierce)

  • Das scheint mir auch so....normalerweise hätte ich gar keine Kenntnis von der Zahlung des Schuldners, wenn die Bank mir nicht das Blatt bzgl. der Vorpfändung übersandt hätte, weil die damit nichts anzufangen wussten.

    Vielen Dank!

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