Vollstreckung Räumungskosten

  • Folgendes Problem:
    es existiert ein rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss, Verteilungstermin in 1 Monat, es wird ein Erlösüberschuss iHv. ca. 100.000,- EUR übrig bleiben, Räumung wird lt. GVZ an Kosten ca. 40.000,- EUR verursachen, Schuldner kann und wird selbst nicht räumen (keine Mittel vorhanden, Grundstück zu groß/zu viel Räumungsgut), Räumungstermin findet erst nach Verteilung statt, dann erst endgültig klar, was die Räumung kosten, kann jetzt schon der Erlösüberschuss in Höhe der voraussichtl. entstehenden Räumungskosten gepfändet werden, Überweisung erst nach dem klar ist, wie hoch die Kosten sind ...?
    Danke für die Antworten...

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • ... aber ein Titel liegt doch vor - der rkft. Zuschlagsbeschluss ... Die Räumungskosten sind doch als Kosten der Zwangsvollstreckung mit dem Zuschlagsbeschluss beitreibbar ... das Problem ist, dass diese Kosten noch nicht entstanden sind, aber entstehen werden :gruebel: ...

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

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