Hallo,
um den GVZ mit einigen Abfragen bei den Ämtern zu beauftragen, brauche ich ja die Mindestforderung von 500,00 €. Ich habe einen Vollstreckungsbescheid über 466,00 € Hauptforderung. Tituliert sind ja aber auch die Kosten von 104,00 €, zählt das auch mit rein oder nur die reine Hauptforderung?
Danke vorab
Liane