Hallo,
ich bin Rpfl an der StA und tapse gerade in der ZPO etwas im Dunkeln.
Ich vollstrecke eine Geldbuße; da nicht gezahlt wurde, habe ich Ende September ein Vollstreckungsersuchen an den GV mit Antrag auf eV/Haftbefehl übersandt.
Der Schuldner erschien nicht zum Termin, GV gab die Sache an das Vollstreckungsgericht zwecks Haftbefehl.
Haftbefehl wurde dann im November erlassen.
Jetzt bekomme ich die Vollstreckungsunterlagen mit HB vom GV zurück mit dem Hinweis, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist.
EMA-Anfrage ergab, dass der Schu kurz vor Erlass meines Vollstreckungsersuchens in eine andere Stadt verzogen ist (gleiches Amtsgericht). Auf meinem Vollstreckungsersuchen war also noch seine alte Adresse drauf über die er vom GV geladen wurde.
Kann ich den HB jetzt an die GV-Verteilerstelle senden mit Hinweis auf die neue Adresse?
Oder muss ich zuerst den alten HB löschen lassen und dann ein neues Vollstreckungsersuchen an den GV fertigen, damit der Schuldner nochmals über die neue Adresse geladen wird?
Vielen Dank im Voraus!