Eigentumsübertragungsvormerkung pfänden

  • Hallo, für den Schulldner ist ein Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch eingetragen (zu 1/2). Ist es möglich, diese Eigentumsübertragungsvormerkung zu pfänden?

  • Ich verstehe das so, dass hier der Schuldner ein Grundstück erwerben will.

    Gepfändet werden kann also der angebliche Anspruch des Schu an ... auf Übertragung des Eigentums (einschl. Erklärung der Auflassung) an dem vom Schu gekauften Grundstück ...

    Siehe Stöber Forderungspfändung 2034 ff.

    Eine zur Sicherung des Anspruchs bereits eingetragene Auflassungsvormerkung wird als unselbständigen Nebenrecht von der Pfändung erfasst. Schuldner und Gläubiger müssen dann gemeinsam bewilligen, sollte die Vormerkung samt Pfändungsvermerk gelöscht werden. Die wirksame Pfändung des Eigentumsübertragungsanspruchs kann übrigens bei der Auflassungsvormerkung des Schuldners im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen werden.
    Das Ganze macht schon Sinn. So kann der Gläubiger die Auflassung des Grundstücks an den Schuldner weiter verfolgen und bei Eintragung des Schuldners eine Sicherungshypothek erwerben, die dem Range nach vor allen nach der Vormerkung (aber vor Eigentumsübergang) eingetragenen Rechten steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!