Gläubiger "vermögenslose" Firma

  • Hallo,

    vielleicht ist es zu spät und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Die Suche war leider auch nicht erfolgreich :oops:

    Ich habe hier einen Antrag auf einen PfüB eines Inkassobüros. Im VB wie im Antrag steht RA X als Insolvenzverwalter über das Vermögen.... GmbH & Co. KG.
    Da der Titel schon etwas älter ist, habe ich mal bei Inso nachgesehen - das Verfahren wurde letztes Jahr nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben.

    Dann habe ich mal im Handelsregister geschaut, da ist als letzte Veröffentlichung ein Löschungsankündigung nach § 394 FamFG eingetragen. Widerspruchsfrist ist rum.

    Ich finde es etwas seltsam... Wirkt der Insolvenzbeschlag der Forderung fort oder will hier nur ein Inkasso noch ein paar Mark kassieren?

    Viele Grüße & schönen Abend
    nina

  • Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde die titulierte Forderung vom Insolvenzverwalter an das Inkassobüro verkauft und abgetreten. Dieses will sich jetzt die Rechtsnachfolgeklausel sparen. Mal die Vollmacht vorlegen lassen und den Nachweis, dass die Beschlagnahme fortwirkt oder einen Beschluss über die Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO anfordern...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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