Vollmachtsnachweis

  • Guten Morgen!
    Bei mir ist eine Beschwerde gegen meine Zwischenverfügung ins Haus geflattert.
    Und zwar:

    Es wurde ein Antrag auf Löschung einer Rückauflassungsvormerkung gestellt. Für den Berechtigten hat ein Bevollmächtigter gehandelt.
    Die Vollmacht enthält die Einschränkung, dass der Wert des Geschäfts 500.000 EUR nicht übersteigen darf.
    Mir liegt gleichzeitig ein Kaufvertrag vor, in dem das Grundstück für 519.000 EUR veräußert wird.
    Ich habe per Zwischenverfügung eine Genehmigung des Berechtigten angefordert, da das Geschäft 500.000 EUR übersteigt. Ist das haltbar?

    Die Begründung des Notars stützt sich darauf, dass lediglich der Wert des unbebauten Grundstücks zu Grunde gelegt werden darf, da der Rückauflassungsvormerkung eine Bauverpflichtung zu Grunde liegt. Die Bauverpflichtung wurde erfüllt.

    Hmmh......ich habe schon viel geStöbert (- ha - ha - ich freu mich gerade über meinen Wortwitz... :) ), aber ich kann nicht wirklich etwas hilfreiches finden.
    Kann jemand helfen?
    Schöne Grüße

  • Das Argument des Notars überzeugt nicht. Es kommt darauf an, ob die Bauverpflichtung vollständig erfüllt ist, da erst dann der Rückauflassungsanspruch untergeht. Der Rückübertragungsanspruch kann daher durchaus unter Einbeziehung des teilfertigen Bauwerkes den Grundstückswert übersteigen. Damit kann die Vollmachtsgrenze überschritten sein.

  • Auch ich würde festhalten an der Zwischenverfügung !

    Ich halte dererlei Vollmachten, die "wertabhängige Beschränkungen" enthalten, grundsätzlich für problematisch..... bei der Löschung von Grundpfandrechten mag es ja noch einfach sein, aber woher soll ich als Schreibtischtäter beim GBA den objektiven Grundstückswert bzw. den tatsächlichen Wert dieses Anspruchs kennen ?

    Es gibt leider so manche Vollmacht, die sich als untauglich fürs Grundbuch erweist, weil darin vorkommende Beschränkungen nicht mit den Beweismitteln der GBO verifiziert werden können...

    (Rhetorische) Frage: Wäre das Grundstück jetzt für 499.000 Euro verkauft worden- würde man diese Löschung dann durchgehen lassen ?

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