Hallo,
ein Pfüb ist beantragt, aber noch nicht vollzugsreif (ZU der Titel fehlt u. a.).
Schuldner-Vertreter meldet sich und bestreitet, dass der Schuldner unter der in den Titeln (und im Pfüb-Antrag) angegebenen Anschrift wohnt.
Ist der Schuldner-Vertreter im Moment überhaupt am Verfahren beteiligt?
Soweit die ZU unter der in den Titeln angegebenen Anschrift nachgewiesen wird, dürfte doch das Schreiben des Schuldner-Vertreters unbeachtlich sein, oder?