Vergütungsfestsetzung § 11 RVG in der ZV

  • Hallo zusammen!
    Ich bin neu in der Vollstreckung und hab da gleich mal ein Problem:

    Der Gl.-Vertr. beantragt nach Erlass des PfÜbs die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG.
    Problem: Er beantragt nicht nur die Festsetzung der Gebühren für den PfÜb sondern für zwei weitere Vollstreckungsmaßnahmen (Abnahme der eidesstattlichen Versicherung). Geht das? Oder kann ich in meiner "PfÜb-Akte" nur die Kosten für den PfÜb festsetzen?!

    Danke schonmal! :(

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