Hallo zusammen!
Ich bin neu in der Vollstreckung und hab da gleich mal ein Problem:
Der Gl.-Vertr. beantragt nach Erlass des PfÜbs die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG.
Problem: Er beantragt nicht nur die Festsetzung der Gebühren für den PfÜb sondern für zwei weitere Vollstreckungsmaßnahmen (Abnahme der eidesstattlichen Versicherung). Geht das? Oder kann ich in meiner "PfÜb-Akte" nur die Kosten für den PfÜb festsetzen?!
Danke schonmal!