Ein Grundstücksteil des mit einem alten Geh- und Fahrtrecht belasteten Grundstücks soll nach § 1026 BGB pfandrei abgeschrieben werden.
Aus der Akte kann man nicht viel feststellen. Karte war bei der Bewilligung nicht dabei und außerdem steht in der Bestellung, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks auch einen Ersatzweg schaffen kann.
Reicht es, wenn man die Berechtigten anhört und die sich nicht melden, oder muss man auf jeden Fall eine Löschungsbewilligung fordern?