Hallo zusammen,
Schuldner wurde zur Zahlung von € 2.700,00 verurteilt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in HÖhe von € 3.200,00 vorläufig vollstreckbar. Der Gläubiger holt sodann bei der Bank eine Bürgschaft ein und stellt eine Abschrift hiervon der Angestellten des Schuldners in dessen Geschäftsbetrieb zu.
Ich gehe davon aus, dass die Sicherheitsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde und die Vollstreckungsklausel nicht hätte erteilt werden dürfen.
Wie seht Ihr das?
Grüße
flyaway