Gebührenfreiheit der Gde - möchte aber Gesamtbetrag vollstrecken

  • Ich habe hier einen komischen PfÜb da (nimmt in letzter Zeit etwas überhand :gruebel:).

    Die Stadt X, Gebührenbefreit nach LJKG, möchte 50 € als § 788er Kosten mitpfänden. Entstanden sind durch die Gebührenfreiheit allerdings nur Auslagen in Höhe von 20 €.

    Die Dame rief mich gerade an, um mir zu erklären, dass sie ja dann den GV (wenn sie denn zu dem Geld kämen) seine Gebühren bezahlen würden. Ich habe das noch nie gehört :confused: Ich habe dann kurz daran gedacht, dann einen Übergang in der Höhe geltend zu machen.... aber mal ehrlich - macht ihr das?

    Ich hätte jetzt den Pfüb nur mit den Auslagen 20 € erlassen....

  • Angefallen ist wohl der gesamte Betrag von 50 €.

    Kosten- bzw. Gebührenbefreite Antragsteller vollstrecken den Betrag mit und überweisen dann den Rest-/Betrag an den Gerichtsvollzieher.

    Der GV verbucht es dann entsprechend.

    Zumindest sollten der Betrag vollstreckt werden.

    Bei z.B. PKH teile ich meine Kostenrechnung auch dem PKW-bewilligendem-Gericht mit, dass der Betrag dann bei eventl. Aufhebungd er PKH mit vollstreckt werden kann.

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