Bieterkreis beschränken

  • EineTeilungsversteigerung ist von mir angeordnet worden.
    Nun stellt die Antragsgegnerin (anwaltlich vertreten) einen Antrag, den Bieterkreis auf die Eigentümer des Grundstücks zu beschränken.

    Ich meine mich zu erinnern, dass der Antrag zulässig ist.
    Leider kann ich in den Kommentaren zu dem Thema nichts finden. Hat jemand eine Fundstelle, wonach das geht bzw. nicht geht?

    Und wenn es geht: Muss der Antragsteller nicht zustimmen und wenn dieser die Zustimmung verweigert, was dann?

  • Zusammengefasst: Eine Beschränkung des Bieterkreises könne als Verstoß gegen zwingende Verfahrensbestimmung keine abweichende Versteigerungsbedingung sein. Davon zu unterscheiden sei aber, dass bei einer Teilungsversteigerung die Veräußerung an einen Dritten gem. § 753 Absatz 1 Satz 2 BGB unstatthaft sein könne und die Versteigerung dann nur unter den Teilhabern möglich sei.

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