Hallo zusammen.
Ich habe ein Verständnisproblem im Hinblick auf das P-Konto und dem Guthaben gemäß § 835 Abs. 4 ZPO.
Die Beträge sind nur beispielhaft.
Sockelfreibetrag: 1.000 EUR
August 2012 - Lohneingang 1.500 EUR - Gläubiger 500 EUR
September 2012 - Lohneingang 1.500 EUR - Gläubiger 500 EUR - Auszahlung an Gläubiger 500 EUR aus August 2012 (die 500 EUR aus September 2012 werden dann erst im Oktober 2012 ausgezahlt?)
Verstehe ich das so richtig?