Hallo, ich mache noch nicht lange Nachlassachen und habe bei so manchen Erbscheinsanträgen bzw. Erteilungen noch so meine Problemchen, die wahrscheinlich gar keine sind, folgender Sachverhalt:
A und B sind verheiratet, Güterstand Zugewinngemeinschaft, und haben einen Sohn, C.
Nun stirbt A, der Sohn C stellt einen Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbschein für B und C zu je 1/2. Alle Unterlagen sind vorhanden, Erbschein könnte erteilt werden, jedoch ist B, die ich ja eigentlich dazu anhören müsste, zwischendurch Nachverstorben.
Wen höre ich da jetzt an? Oder gehe ich einfach davon aus, dass C als vermutlich einziger Erbe der B ihr Rechtsnachfolger ist und daher eine Anhörung entfällt? Und brauche ich dazu nicht mindestens mal die Sterbeurkunde der Nachverstorbenen B?
Danke für alle Meinungen, falls eine Sachverhaltsergänzung nötig sein sollte, weißt mich einfach ganz dezent darauf hin