Zwangsgeldantrag ohne vollstreckbare Ausfertigung des Titels?

  • Liebe Wissenden,

    also ich hab ja mal gelernt, Titel, Klausel, Zustellung....

    Unser Mandant ist durch Teilanerkenntnisurteil, vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung, zur Übergabe diverser Unterlagen verurteilt worden.

    Die Beibringung dieser Unterlagen nahm einige Zeit in Anspruch, da diese zum Teil von Behörden angefordert werden mussten. Dies wurde der Gegenseite auch mitgeteilt. Die bereits vorhandenen Unterlagen wurden unverzüglich übersandt.

    Trotz allem wurde durch die Gegenseite ein Antrag nach 888 ZPO gestellt. Diesem Antrag wurde jedoch keine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beigefügt, sondern nur eine beglaubigte Abschrift. Unser Mandant hat die fehlenden Unterlagen dann nach Zusendung der Behörde übergegen. Die Sache wurde für erledigt erklärt. Ihm wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

    Ich habe die Vollstreckungsvoraussetzungen gerügt. Diese sind bei der Kostenentscheidung unberücksichtigt geblieben. Bin ich so auf dem Holzweg? Ist die vollstreckbare Ausfertigung tatsächlich nicht notwendig?

    Für einen hilfreichen Tip wäre ich dankbar.

    Viele Grüße

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