Ich habe einen doofen Fall bei dem ich nicht so recht weiter weiß.
Die Betroffene ist behindert. Da sie volljährig geworden ist mussten wir eine Betreuung anordnen. Zum Betreuer wurde ein Mitarbeiter des Betreuungsvereins bestellt. Die Mutter legt gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Im Abhilfeverfahren wurde Sie zur ehrenamtlichen Betreuerin bestellt. Sie war im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertreten. Der Anwalt reicht nun eine Kostennote über seine Vergütung ein mit dem Antrag die notwendigen Auslagen der neuen Betreuerin / Mutter zu erstatten. Eine Kostenentscheidung wurde in dem Abhilfebeschluss nicht getroffen.
Seh ich es richtig, dass ich die Rechtsanwaltskosten aus der Staatskasse an die Mutter überweisen muss? Und wenn ja, nach welcher Vorschrift?
Vielen Dank für eure Hilfe!