Anschrift des Vermächtnisnehmer nicht zu ermitteln

  • Hallo !

    Lieder muss ich euch schon wieder stören :

    In einem notariellen Testament von 1970 hat der Erblasser mehrere Vermächtnisse angeordnet.Konnte mittlerweile alle Vermächtnisnehmer informieren bis auf einen.

    Bei einem Vermächtnisnehmer hatte ich nur die Anschrift aus den 70 er Jahren.Er lebt im Ausland( England ).Habe den Brief also an die Anschrift in England geschickt.Der Brief kam nun zurück mit dem Vermerk unknown.

    Die Anfragen bei sämtlichen Verfahrensbeteiligten haben ergeben, dass keine aktuelle Anschrift des VN bekannt ist.

    Kann ich das Verfahren jetzt weglegen und dem Erben mitteilen, dass der VN nicht informiert werden konnte oder muss ich noch weiter nach dem VN forschen ?

  • Ich wüsste nicht was Du noch machen solltest. In England gibt es keine Meldepflicht. Ohne weiteren Anhaltspunkt geht es eben nicht weiter. Formell richtig bliebe als Option die Bestellung eines Pflegers.

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