Hallo zusammen.
Die Erblasser sind 1857 und 1855 geboren sowie 1924 und 1931 verstorben.
Erben der Ehefrau sind der Ehemann und vier Kinder. Erben des Ehemannes sind die vier Kinder.
Weiß jemand welches Nachlassrecht zu diesen Zeitpunkten anzuwenden ist? Den Zugewinnausgleich wird es wohl noch nicht gegeben haben?! Galt das jetzige Ehegattenerbrecht schon, sprich das der Ehemann zu 1/4 und die vier Kinder jeweils zu 3/16 erben?
Vielen Dank im Voraus!