Zugewinnausgleich in den Jahren 1924, 1931?

  • Hallo zusammen.

    Die Erblasser sind 1857 und 1855 geboren sowie 1924 und 1931 verstorben.

    Erben der Ehefrau sind der Ehemann und vier Kinder. Erben des Ehemannes sind die vier Kinder.

    Weiß jemand welches Nachlassrecht zu diesen Zeitpunkten anzuwenden ist? Den Zugewinnausgleich wird es wohl noch nicht gegeben haben?! Galt das jetzige Ehegattenerbrecht schon, sprich das der Ehemann zu 1/4 und die vier Kinder jeweils zu 3/16 erben?

    Vielen Dank im Voraus!

  • In der Tat dürfte es um eine erbrechliche Lösung des Zugewinnausgleiches zum angegebenen Zeitpunkt schlecht bestellt sein.
    Der Absatz III des § 1931 BGB mit Verweisung zum § 1371 wurde nach der "Rechtshistorie" wohl erst zum 01.07.1958 eingeführt
    ( zu finden unter lexetius.com ).

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