Arbeitsschutzbelehrung Pflicht?

  • In unserer Behörde wird keine Belehrung zum Arbeitsschutz gemacht.

    Ich frage mich allerdings auch, über was denn belehrt werden soll?

    Ha da solltest du mal an einer unserer Belehrungen teilnehmen. Da werden Lehrfilme über Unfallgefahren bei Büroarbeitsplätzen vorgeführt, also danach traust du dich einmal mehr vom Stuhl aufzustehen...;)

  • Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit des externen Anbieters ist natürlich bestrebt, die entsprechende Unterweisung hier im Hause persönlich für alle vorzunehmen - muss ja die vertraglichen Stunden abrechnen können. In den letzten zwei Jahren haben wir das vermieden und die Belehrung im Umlaufverfahren vorgenommen und dabei Unterlagen, die die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen- und bereitgestellt hat(Wegeunfall, heben und tragen, Streß, Bildschirmarbeit, ...), verbunden mit einer Zeichnungsliste, in die Abteilungen zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung gegeben.
    Dieses Jahr werden wir aber wohl eine neudeutsch "InHouse"-Unterweisung vornehmen (müssen).
    Gleichzeitig haben wir auf unserer Intranet-Seite für alle Mitarbeiter Hinweise zum Arbeitsschutz, u.a. Bildfolgen zu Entspannungstechniken im Büroalltag eingestellt.

  • Soweit ich mich erinnere, ist dies dem Vertrag zwischen Oberbehörde und dem externen Dienstleister geschuldet, da dort wohl festgehalten wird, dass die Schulungen durch die Firma (hier) auszuführen sind.
    Im Übrigen habe ich persönlich im Grunde nichts gegen eine solche Schulung im Hause - die Umlaufzettel werden gegengezeichnet, keine Frage, aber auch gelesen?
    So alle drei/vier Jahre kann daher mal eine halbe Stunde Unterweisung für jeden nicht schaden - auch wenn ich mich über den Organisationsaufwand schon wieder "freue".

  • Ah, ok. Ich meine - sicher bin ich mir grad nicht -, dass in unserem Vertrag mit dem externen Dienstleister nicht genau drin steht, dass die Leistung vor Ort zu erbringen ist. Nur, wieviele Stunden für die Betreuung zur Verfügung stehen. Ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Zeit aber hier ist oder bei sich in der Firma Belehrungsmaterial zusammenstellt, dürfte egal sein. Das werde ich aber auf jeden Fall noch mal nachsehen...
    Vielleicht wäre bei uns ja auch denkbar, dass man den Umlauf und die Vorortbelehrung abwechselnd macht. Dann gäbe es den Aufwand wenigstens nur alle zwei Jahre.

  • Solche Veranstaltungen würde ich keiner Behördenleitung empfehlen, nachher kommen Bedienstete noch auf die vermessene Idee, daraus einen Dialog machen zu wollen und die Verwaltung wegen ohnehin offenkundiger Risiken an den Arbeitsplätzen bösgläubiger zu machen als sie ohnehin schon ist.
    Und das will nun wirklich keiner.

  • Hier gibt es folgende Anweisung:

    Die Gruppenleiter des Amtsgerichts sind nach GUV-V A 1 § 4 (was immer das ist)
    verpflichtet alle Mitarbeiter zu Fragen des Arbeits- und Brandschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

    Dazu erhält man am Anfang des Jahres selbst entsprechende Hinweise vom zuständigen Sicherheitsingenieur.

  • Hier in Berlin gibt es sowas gar nicht.

    Unzutreffend. Wir werden bei uns am Gericht jährlich mündlich belehrt.
    Der Rahmen wird indes gelegentlich variiert ... Belehrung gruppenweise oder in ein, zwei Massenveranstaltungen.

  • Tja, wie so oft dauert hier alles ein wenig länger und so ist die abschließende Entscheidung noch nicht gefallen. Allerdings sieht es so aus, als ob wir künftig im Wechsel schriftlich per Umlauf und im Jahr drauf mündlich belehren.
    Allen, die hier ihre Erfahrungen mitgeteilt haben, natürlich :dankescho

  • Guten Morgen,

    passt vielleicht ganz gut zu dem Thema: G
    ibt es in Euren Behörden Dienstanweisungen? Habt ihr gar selbst schon einmal eine erstellt? Ich tu mich schwer. Im Internet findet man zahlreiche Muster, die allerdings auf die Gegebenheiten vor Ort abzuändern sind. Geht das einfach so? Verletzte ich evtl. Urheberrecht, wenn ich was online klaue, abändere und hier aushänge?
    Zentral vom OLG/JM wird leider nichts vorgegeben. :(

    In der letzten ASA-Sitzung kam das Thema zur Sprache, es besteht hier Handlungsbedarf.

    Und: Wie weit muss man gehen? Muss auch eine Dienstanweisung zur Mikrowelle und zur Kaffeemaschien oder sogar zum Kühlschrank (alles Behördeneigentum im Sozialraum) erstellt werden? Für z. B. den Papierschredder oder eine Schlagbohrmaschine seh ich die Erforderlichkeit ja noch...

    Vielen Dank!

    Ich hab wirklich Dienstanweisung geschrieben. Toll. :( Ich meinte natürlich Betriebsanweisungen...

  • Ich verstehe nicht, wo Ihr in der ASA den Bedarf für Betriebsanleitungen seht.

    Gewisse Dinge werden bei uns in der Unterweisung mit abgehandelt. Hier geht es um Dinge wie "Leitern und Tritte", "Handhabung Feuerlöscher" oder "Bedienung Rollregalanlage".
    Die Unterweisung bekommt jeder, der neu am Gericht ist und in der jährlichen Unterweisung wird auch darauf eingegangen.

    Alles Weiterführende halte ich für übertrieben. Wer benutzt denn die Schlagbohrmaschine? Der Hausmeister - und der sollt 'ne berufliche Ausbildung besitzen, die ihn zum Umgang damit befähigt. Da wir weder mit Motorsägen noch einzelangefertigten Metallpressen arbeiten, halte ich mehr für nicht zweckmäßig.

  • Ganz meine Meinung. Aber es muss - so die Fachkraft für Arbeitssicherheit - halt sein. (Die Schlagbohrmaschine wird z. B. von unsern Wachtis benutzt, nen eigenen Hausmeister haben wir mangels Größe nicht.)
    Ich als Beauftragter des Arbeitgebers für Arbeitsschutz seh mich da in der Pflicht und Verantwortung.

    Evtl. sollte ich einfach an meinen POLG berichten und um Weisung bitten, wie in Sachen Betriebsanweisungen zu verfahren ist. So nach dem Motto: Reichen nur die wichtigen BAen für Papierschredder, Röntgenanlage, Bohrmaschine etc., oder soll ich auch eine über jedes Klo hängen, damit keiner ertrinkt... :mad:

    Naja, jetzt erstmal schönes Wochenende an alle!

  • Also mit Arbeitsschutz kenne ich mich nur bedingt aus.
    Aber Dienstanweisungen habe ich schon eine Menge geschrieben oder alte überarbeitet. Häufig klaue ich dabei auch von anderen Gerichten und passe die an unser Haus an. Man muss das Rad ja nicht neu erfinden, und hier ist alles im Intranet veröffentlicht, so dass man auch die Verordnungen von anderen lesen kann.
    Ist das Thema ein komplett neues für mich, rufe ich auch häufig bei den anderen Gerichten an und hole mir Tipps. Dann hat man erst gar kein Copyright-Problem.

    Du solltest vielleicht ein Netzwerk aufbauen mit anderen Sicherheitsbeauftragten.

    Dabei ist es meiner Meinung nach allerdings nicht Deine Aufgabe, das alles selbst zu machen, sondern eher, der Verwaltung aufzuzeigen, dass etwas geschrieben werden muss. Soweit ich informiert bin, hast Du nur eine Kontrollfunktion. Prüf das vielleicht zuerst.
    Und wir haben tatsächlich etwas für die Mikrowelle.:oops:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Also mit Arbeitsschutz kenne ich mich nur bedingt aus.
    Aber Dienstanweisungen habe ich schon eine Menge geschrieben oder alte überarbeitet. Häufig klaue ich dabei auch von anderen Gerichten und passe die an unser Haus an. Man muss das Rad ja nicht neu erfinden, und hier ist alles im Intranet veröffentlicht, so dass man auch die Verordnungen von anderen lesen kann.
    Ist das Thema ein komplett neues für mich, rufe ich auch häufig bei den anderen Gerichten an und hole mir Tipps. Dann hat man erst gar kein Copyright-Problem.

    Du solltest vielleicht ein Netzwerk aufbauen mit anderen Sicherheitsbeauftragten.

    Dabei ist es meiner Meinung nach allerdings nicht Deine Aufgabe, das alles selbst zu machen, sondern eher, der Verwaltung aufzuzeigen, dass etwas geschrieben werden muss. Soweit ich informiert bin, hast Du nur eine Kontrollfunktion. Prüf das vielleicht zuerst.
    Und wir haben tatsächlich etwas für die Mikrowelle.:oops:

    Danke für Deine Rückmeldung Sonntagskind! Wenn Du mir Muster per PN übersenden könntest, wäre ich sooo dankbar! :)
    Ich bin hier nicht Sicherheitsbeauftragter, sondern Beauftragter des Arbeitgebers für Arbeitsschutz, sitze in der Verwaltung unserer kleinen Behörde. Ein Hausintranet haben wir auch nicht. Ich hab auch schon bei div. Nachbargerichten angerufen, aber bei allen Fehlanzeige. Nun will ich aber das Ding aber endlich erledigen und hab mir übers lange Wochenende überlegt, dass ich wirklich meinen POLG um Weisung bitte, zu welchen Geräten hier eine Betriebsanweisung zu erstellen ist. Wenn wir - wie ihr - eine für die Mikrowelle erstellen, dann doch garantiert auch eine für die Spülmaschine, für unsere Behindertenduschen und den Kaffeevollautomaten...
    Arbeitsschutz ist ja gut und wichtig, aber hier endet mein Verständnis.

  • Und wenn es denn doch sein muss, könnte man wie folgt verfahren:

    Zu den meisten Elektrogeräten gibt es eh Bedienungsanleitungen mit Sicherheitshinweisen. Dann würde ich diese zur zentralen Einsicht sammeln und die Sammlung bei jeder jährlichen Unterweisung mitführen.

    P.S.: Und wenn bei uns jemand seinen Hamster in der Mikrowelle "trocknet", dann hat er zuvor gegen das "Haustiermitführungsverbot" der Hausordnung verstoßen

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