Hallo an euch alle.
In unserem Gericht wird seit Jahren 1x pro Jahr eine Arbeitsschutzbelehrung durchgeführt, bei der alle (Angestellte, Beamte und Richter) anwesend sein sollen. Durchgeführt wird diese durch einen extern mit dem Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin beauftragten Dienstleister. Nun kam bei uns durch die Mitarbeiter die Frage auf, ob man diese Belehrung nicht auch schriftlich (gegen Empfangsbekenntnis/ Unterschrift) durchführen könnte. Jedenfalls so, dass es keine Pflicht gibt, persönlich irgendwo zu erscheinen. Ich kenne es von meinem früheren Gericht so, dass man dort die Belehrungen für den nichtrichterlichen Dienst zur Pflicht gemacht und sie den Richtern freigestellt hat. Begründet wurde das damals damit, dass die Angestellten (gut, die Beamten des nichtrichterlichen Dienstes auch nicht, aber naja...) über die Unfallkasse unseres Bundeslandes versichert sind und es dafür vorgeschrieben wäre . Aber unabhängig davon stellt sich natürlich schon die Frage, ob die Belehrung dann zwingend mündlich erfolgen muss...
Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich m.E. ja nur die Pflicht bei Einstellung oder sonstigen Veränderungen zu belehren und sie ggf. regelmäßig zu wiederholen.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilt, wie es an eurem Gericht läuft (regelmäßige Belehrung? Für alle oder nur für bestimmte Mitarbeitergruppen? Mündlich oder schriftlich?)
Schon mal vielen Dank!