Erstattungsfähigkeit für Klageentwurf

  • Hallo, wie sieht Ihr das? Habe schon öfters von den privaten Parteien eine Anmeldung von Kosten für einen Klageentwurf (Vermieterbund) gehabt. Die Gegenseite bestreitet immer die Erstattungsfähigkeit.

  • Wie hoch sind die Kosten und in welchem Umfang wird der Vermieterbund tätig?

    Grundsätzlich kann die Klage ja auf der Rechtsantragsstelle aufgenommen werden. Die Frage wäre daher inwieweit der Vermieterbund Dinge erläutert, die auf der Rechtsantragsstelle nicht erläutert werden dürfen. Da Rechtsberatung aber auch durch den Vermieterbund nicht erfolgen darf, dürften diese Kosten unter den allgemeinen Prozessaufwand fallen und grundsätzlich nicht erstattungsfähig sein, vgl. Zöller, § 91 ZPO Rn. 13 Allgemeiner Prozessaufwand

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