Vollstreckungklausel für Vergütungsbeschluss/unzureichende Parteibezeichnung

  • Hallo zusammen,
    ich bitte um eure Mithilfe in meinem "Lieblingsgebiet" :bahnhof: :

    In einem Nachlassverfahren lief eine Nachlasspflegschaft.
    Nachdem der Erbe ermittelt wurde, wurde am 07.10.2011 der Erbschein erteilt.

    Am 15.11.2011 wurde folgender Beschluss erlassen:
    "Herrn XX wird für die Tätigkeit als Nachlasspfleger eine dem Nachlass zu entnehmende Vergütung in Höhe von .... bewilligt."

    Erst am 10.05.2012 wurde die Nachlasspflegschaft aufgehoben.

    Obwohl der Erbe zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Vergütung schon feststand, wurde der Beschluss wie oben formuliert.

    Nun beantragt der Nachlasspfleger die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.

    Könnte ich hier gleich folgende Klausel nach § 727 ZPO mit klarstellendem Inhalt erteilen?

    "Vorstehende Ausfertigung wird dem Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Herr XX ist als Alleinerbe und somit Eigentümer des Nachlasses festgestellt auf Grund des am 07.10.2011 erteilten Erbscheins."


    Vielen Dank für eure Hinweise, Gedanken und Mühe.

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