Ich kenne kein wirklich gutes Argument, das belegt, dass der Pfleger im Bezirk des AG seinen Sitz haben muss.
Das gilt auch für das in Beitrag Nr. 12 genannte "Argument", das ich noch nicht so richtig rausgelesen habe.
Ich kenne kein wirklich gutes Argument, das belegt, dass der Pfleger im Bezirk des AG seinen Sitz haben muss.
Das gilt auch für das in Beitrag Nr. 12 genannte "Argument", das ich noch nicht so richtig rausgelesen habe.
Guten Abend TL und alle Anderen
Alles anzeigen".. In der Regel kann jede Nachlasspflegschaft auch dann sehr gut bearbeitet werden, wenn der Pfleger nicht am Gericht seinen Sitz hat. Nach der Verpflichtung (im Wege der Rechtshilfe) erfolgt ohnehin alles durch Schriftwechsel. .."
- Wenn ich hier die Meinungen so lese, so scheint es doch eher so zu sein, dass hier "keiner" die Verpflichtung(Bestallung) im Wege der Rechtshilfe macht. Man verläßt sich auf seine (pers.) bekannten NLP.
Also gehe ich mal davon aus, dass Du diese Art d. Bestallung (im Wege d. Rechtshilfe) auch "nur" von ausgewählten AG /Rpfl. erhältst, die Dich aber auch schon (pers.) kennen, oder??".. Auch und insbesondere mit Gläubigern, Banken und natürlich auch bei der Erbenermittlung. .."
-Wenn das alles schriftlich erfolgt, wie händelst Du das mit der Legitimation (BankEN, Vers., GEZ, Telekom, Vermieter, Rentenstelle u.s.w.). Läßt Du Deine Bestallungsurkunde zunächst pauschal beglaubigen, um Dich dann auf schriftl. Weg bei den entspr. Institutionen legitimieren zu können?"Befindet sich Grundvermögen im Nachlass, muss ich zumindest 1x dort hin und die Sache in Besitz nehmen. Dabei erfolgt dann regelmäßig auch die Nachlasssichtung. .."
-Ich dachte bisher, das die (Miet-)Wohnung/Haus = Briefkasten/(nicht geöffnete)Post das wichtigste "Informationsmedium" ist, um etwas über den Erblasser zu erfahren, so mit Wohnung/Haus, Schränke, Bettmatratzen durchsuchen, Teppich aufrollen, Bilder abhängen u.s.w., um ggf. (Hinweise auf) Vermögensgegenstände, Urkunden, Testamente u.s.w. zu ermitteln.
Und das muss doch auch "unverzüglich" erfolgen, so dass nicht Unberechtigte, die ggf. aber vor Ort wohnen und Schlüssel haben, noch zuvor "etwas zur Seite schaffen" können.
Wie schaffst Du das als auswärtiger NLP, insb. im Hinblick auf die "Unverzüglichkeit".".. aber doch nicht bei einer Nachlasspflgeschaft bei der ich in 90 % aller Fälle nach 3-6 Monaten nur noch ein Konto führe.
"
-Mutmaßung: bei den restl. ca. 10% handelt es sich um Pflegschaften mit Immobilien mit Interessentenbesichtigungen, zuvor Beräumung, Gutachten u.s.w
Gruß
Bitte nicht so "zitieren" sondern ggf. deine Fragen im Zitat in anderer Farbe etc. oder außerhalb des Zitates schreiben....jedenfalls ist diese Art des Postings so nicht i.O. und verwirrend.
1. Gibt es hier gerade mal 2 "Meinungen". Ich kann nur sagen, wie es bei mir läuft und da ist es eben so, dass bei auswärtigen Gerichten die Verpflichtung im Wege der Rechtshilfe das übliche Mittel ist. Und natürlich kennen mich nicht alle Rechtspfleger/innen, die mich bestellen persönlich (vom Telefon her ggf. schon aber vielleicht nicht "von Angesicht zu Angesicht")....ich komme aber auch gerne vorbei und habe schon viele Gerichte besucht....vielleicht ist es aber auch so, dass ich inzwischen einen gewissen "Bekanntheitsgrad" habe....Gute Arbeit und "Mund zu Mund Propaganda" sind da hilfreich. Ich bin aber sicher auch nicht der Durchschnittspfleger, sondern bekomme oft "spezielle" Pflegschaften.
2. In der Regel reicht eine einfache Kopie der Bestallung überall aus. Banken und Versicherungen bekommen jedoch eine aktuelle bankbeglaubigte Kopie der Bestallung (nebst Personalausweiskopie) von mir zugeschickt. Die Banken untereinander akzeptieren diese Vorgehensweise. In hartnäckigen Fällen lasse ich mir eine weitere Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses durch das Gericht geben und reiche diese der Bank ein. Das checken die Banken dann oft nicht und meinen, das sei die Bestallung im Original...Im Übrigen ist es heute nicht mehr so, dass der vermögende Erblasser nur ein Konto bei der örtlchen Sparkasse hat. Es gibt zunehmend Online-Banken (ohne Filiale!!) oder auch Geldanlagen bei Fondsgesellschaften etc. die dann ohnehin nicht besucht werden. Oder soll ich immer nach Luxemburg fahren? Also bitte macht doch kein Problem wo keines ist. Es ist nie ein Problem mit den Banken etc. auf schriftlichem Wege die Sache zu klären.
3. Ich habe geschrieben, dass ich zumindest 1x in die Wohnung bzw. zu Immobilien etc. muss um diese in Besitz zu nehmen und die Nachlasssichtung durchzuführen. Die Nachlassichtung ist genau das, was du da so aufgeführt hast. Insofern ist deine Frage für mich unverständlich, denn genau das mache ich ja. Es ist eine Frage der Koordination. Manchmal komme ich gleich mit Schlüsseldienst etc. und versuche an dem einen Besuch gleich alles was notwendig ist zu regeln. Das klappt recht gut. Ich nehme dann regelmäßig alle interessanten Unterlagen aus der Wohnung mit und sichte diese dann in Ruhe im Büro....da bin ich dann immer wieder froh, dass ich einen großem Kombi fahre Übrigens: Erst nach wirksamer Verpflichtung kann ich handeln. Regelmäßig suche ich dann entweder sofort oder innerhalb weniger Tage (je nach Terminlage) die Wohnung auf...und das macht auch ein vor Ort tätiger NLP nicht anders. Da kenne ich die Praxis recht gut. Und wenn z.B. die Kinder des Erblassers bereits in der Wohnung waren und dann ausgeschlagen haben, muss man sich ohnehin nicht mehr sehr beeilen
4. Auch eine Räumung, Begutachtung, Besichtigung durch Interessenten etc. läßt sich von weiter entfernt gut regeln. Ich habe ja gesagt, dass ich manchmal eine Hausverwaltung vor Ort beauftrage und die geht dann für mich bei Terminen hin. Wenn es jedoch wirklich einmal erforderlich ist, dann setze ich mich halt ins Auto und fahre mal ggf. 2-3 Stunden. Das ist dann auch kein Weltuntergang für mich und kostenmäßig habe ich ja schon geschrieben, wie es sich da bei mir verhält. Es gibt aber tatsächlich Fälle, bei denen es sinnvoll sein mag, dass der Pfleger vor Ort ist....nur fällt mir außer z.B. eine Nachlasspflegschaft für einen Selbständigen (dessen Betrieb fortgesetzt werden soll) nichts ein, was ich als (echtes) Beispiel nennen könnte....
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1. ... vielleicht ist es aber auch so, dass ich inzwischen einen gewissen "Bekanntheitsgrad" habe....Gute Arbeit und "Mund zu Mund Propaganda" sind da hilfreich. Ich bin aber sicher auch nicht der Durchschnittspfleger, sondern bekomme oft "spezielle" Pflegschaften.
2. In der Regel reicht eine einfache Kopie der Bestallung überall aus. Banken und Versicherungen bekommen jedoch eine aktuelle bankbeglaubigte Kopie der Bestallung (nebst Personalausweiskopie) von mir zugeschickt. Die Banken untereinander akzeptieren diese Vorgehensweise. In hartnäckigen Fällen lasse ich mir eine weitere Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses durch das Gericht geben und reiche diese der Bank ein. ...
3. ... Es ist eine Frage der Koordination. ... Übrigens: Erst nach wirksamer Verpflichtung kann ich handeln. Regelmäßig suche ich dann entweder sofort oder innerhalb weniger Tage (je nach Terminlage) die Wohnung auf...
4. ... Wenn es jedoch wirklich einmal erforderlich ist, dann setze ich mich halt ins Auto und fahre mal ggf. 2-3 Stunden. ..
Hallo TL,
vllt. klappt es ja jetzt mit dem zitieren besser.
Danke das Du Dir die Zeit für die Auskünfte genommen hast.
zu 1.: das ist des Pudels Kern, von den sonst hier im Forum "tätigen" NLP habe ich die Vorgehensweise so noch nicht gelesen, da hatte ich es so verstanden, dass sie "ihr/e Heimat-amtsgreicht/e" haben, aber nicht bundesweit tätig sind
zu 2.: Danke für die Info
zu 3.: chapo`: Prokurist (Vollzeit?), NLP, TV, reges Forumsmitglied, ...
zu 4.: s. 3
Gruß Thomas
Ich bin sicher weder ein normaler "Angestellter" noch ein normaler Freiberufler....aber ich bin tatsächlich beides....und das geht ganz gut....wer mich näher kennt, der weiß das....aber: Mit einer 38-Stunden-Woche kommt man nicht hin soviel ist klar.
Übrigens: Ich schreibe nur hier im Nachlass-Bereich mit. Das ist auch gut so, denn man muß sich auch auf eine Sache konzentrieren können und das machen, was man kann....und das macht dann auch Spaß.
http://universal_lexikon.deacademic.com/224910/Das_ein…re_nicht_lassen
.....und ich liebe meinen Beruf und meine freiberufliche Arbeit....und bin stolz auf meinen Vorstand, der mir Möglichkeiten, Unterstützung und Freiräume gibt. Ein klasse Arbeitgeber.
...und mit Sicherheit ein guter Geldgeber
Nein, Spass beiseite, aber das ist denk ich mal auch eines der Kernprobleme vieler Gerichte, die vor auswärtigen und auch vor neuen Nachlasspflegern zurückschrecken, denn keiner arbeitet und fährt um so weniger durch die halbe Republik für umsonst. Dabei ist es erschreckend zu sehen, wie sich in den letzten Jahren die Literatur und Rechtsprechung zur Vergütung des Nachlasspflegers auf unterschiedlichster Weise positionieren. Hier meine ich, ist der Gesetzgeber - wie auch schon im Bereich der Betreuung - endlich gefragt, Stundensätze festzulegen bzw. einen vertretbaren Rahmen einer Vergütungsfestsetzung zu regeln, um auch eine gewisse Transparenz zwischen den "Geflogenheiten" einzelner Gerichte bei der Vergütungsfestsetzung gegenüber den unbekannten Erben zu schaffen.
Geld allein macht's nicht aus. Ich habe nicht gesagt, dass ich jeden Tag durch Deutschland toure, aber so ab und an mal ein paar 100 km sind nicht so schlimm....und wie das dann läuft habe ich beschrieben. Zum Thema "Vergütung" werde ich nächste Woche mal was posten....ist jetzt zu umfangreich....wir haben Wochenende:-)
Wohne in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Hessen......
Gibt es tatsächlich bei Euch so wenige, die das machen wollen?
Also wir bestellen hier nur Nachlasspfleger aus der näheren Umgebung... Und da gibt es hier eindeutig zu wenige, die bereit dazu sind
Wohne in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Hessen......
Gibt es tatsächlich bei Euch so wenige, die das machen wollen?
Aus der direkten Umgebung definitiv. Aber du wärst leider auch nicht mehr direkte Umgebung...
Ok. Schade
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