Nachlasspfleger werden

  • Hallo da draußen.
    Ich bin nun seit 12 Jahren im Notariat und ich habe auch schon für Kaufverträge umfangreich Erben ermittelt. Auch im Erbrecht bin ich eigentlich schon ziemlich erfahren. Ich würde gern bei unserem Amtsgericht als Nachlasspfleger tätig werden. Dass ein Nachlasspfleger Erben ermitteln muss, ist mir klar oder auch Grundstücke verkaufen soll.
    Was zählt da sonst noch zu den Aufgaben oder was muss man bei der Abwicklung einer Nachlasspflegschaft so alles beachten?
    Wie sieht es auch haftungsmäßig aus?
    Für viele Antworten wäre ich dankbar....
    Viele Grüße

  • Was zählt da sonst noch zu den Aufgaben oder was muss man bei der Abwicklung einer Nachlasspflegschaft so alles beachten?
    Wie sieht es auch haftungsmäßig aus?
    Für viele Antworten wäre ich dankbar....

    Wenn deine Fragen hier wirklich alle beantwortet werden wollen/sollen, dann gibt das einen wirklich sehr langen Thread.

    Wie wäre es, wenn du dich etwas einliest? Es gibt m.W. derzeit genau 3 Fachbücher zu diesem Thema:

    http://www.beck-shop.de/Jochum-Pohl-Na…x?product=29874

    http://www.beck-shop.de/Schulz-Handbuc…roduct=10292386

    http://www.beck-shop.de/Zimmermann-Nac…x?product=28714


    Und hier kann man dir zur Haftungsfrage weiterhelfen:
    http://www.b-d-n.de/ bzw. hier http://www.b-d-n.de/de/ihre-vorteile/versicherungsschutz und auf Anfrage dort gerne auch weitere Auskünfte.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Danke für die Literaturhinweise.
    Eines der Bücher werde ich mir mal bestellen und mich dann an die Sachen ran tasten.
    Trotzdem kann hier noch weiter fleißig gepostet werden. ;)

  • Natürlich kann hier gepostet werden, aber deine Frage ist in etwa so, als hättest du gefragt:

    Hey ich würde gerne Auto fahren und habe sogar schon einmal eines betankt. Welche Automodelle gibt es denn und was muss man denn so beim Autofahren alles beachten? Und was kann einem denn alles beim Autofahren passieren....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Unser Nachlassgericht bekommt fast wöchentlich Angebote zur Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften aus dem ganzen Bundesgebiet und zwar von (nach den Unterlagen) sehr qualifizierten Personen. Wir haben jedoch nur ganz geringen Bedarf. Ich würde also erst bei den Nachlassgerichten in Deinem Umfeld nachfragen, ob die Bedarf haben und Dich - wenn Du Dich qualifiziert hast, auch einsetzen können.

  • [quote='uschi','RE: Nachlasspfleger werden Nachlassgericht bekommt ....Angebote zur Übernahme von ... Nachlasspflegschaften aus dem ganzen Bundesgebiet ...

    [user='11438']uschi[/user], aber auch alle anderen
    Hallo und guten Tag,
    mal eine praktische Frage: Wenn die Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet kommen, wie tätigen die Nachlasspfleger die Abwicklung der Wohnung o.ä., z.B. hinsichtlich der Besichtigung, Beräumung oder auch bspw. Kontoumschreibungen o. -löschung.

    Mir ist klar, dass vieles (anschließend) schriftlich von jedem Ort aus erledigt werden kann, aber wie händelt man das als "auswertiger" Nachlasspfleger bei den o.g. Tätigkeiten. Reist man da tatsächlich (einmalig) vor Ort.
    Das soll doch aber auch immer schnellstmöglich erfolgen.

    noch ein schönes Wochenende
    Gruß Thomas

  • Also wir bestellen hier nur Nachlasspfleger aus der näheren Umgebung... Und da gibt es hier eindeutig zu wenige, die bereit dazu sind :(

  • @Lynn22: Warum?

    In der Regel kann jede Nachlasspflegschaft auch dann sehr gut bearbeitet werden, wenn der Pfleger nicht am Gericht seinen Sitz hat. Nach der Verpflichtung (im Wege der Rechtshilfe) erfolgt ohnehin alles durch Schriftwechsel. Auch und insbesondere mit Gläubigern, Banken und natürlich auch bei der Erbenermittlung.

    Befindet sich Grundvermögen im Nachlass, muss ich zumindest 1x dort hin und die Sache in Besitz nehmen. Dabei erfolgt dann regelmäßig auch die Nachlasssichtung. Alle weiteren Verwaltungsmaßnahmen können dann wieder schriftlich erfolgen.

    Was die Verwaltung von Immobilien anbelangt: Bestellt man eine Hausverwaltung, die sich um das (oft leerstehende Objekt kümmert), dann entstehen zumeist nur Kosten von 50-100 Euro jeden Monat und damit ggf. sogar weniger, als dies bei einer direkten Tätigkeit des Nachlasspflegers der Fall wären (Stichwort Stundenvergütunng). Ohnehin berechne ich in solchen Fällen dann nur die Kosten und Zeiten, die fiktiv dem entsprechen, als hätte ich meinen Sitz im Gerichtsgebäude. Ich tue also bei der Vergütungsberechung nicht 300 km Fahrt und Zeit zu der eigentlich im Gerichtsbezirk liegenden Wohnung berechnen, nur weil ich weit weg wohne. Das klappt immer gut so.

    Das Argument "Immobilien" und "Nähe" ist nach meiner Erfahrung also kein Argument. Zumal ja auch bei einer Pflegschaft in Frankfurt durchaus auch eine Wochenendimmobilie im Taunus, oder Schwarzwald oder weiteres Immobilienvermögen in ganz Deutschland (und im Ausland!!) vorhanden sein kann und man ja nicht jeden Tag dorthin muss.

    Ich kenne kein wirklich gutes Argument, das belegt, dass der Pfleger im Bezirk des AG seinen Sitz haben muss. Bei einem Betreuer, der regelmäßig den Betreuten besuchen soll etc., ist das ggf. wieder anders, aber doch nicht bei einer Nachlasspflgeschaft bei der ich in 90 % aller Fälle nach 3-6 Monaten nur noch ein Konto führe.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Klar. Und was eine "persönliche Besprechung" des Sachverhaltes zwischen Gericht und Pfleger anbelangt....da gibt es Telefon (oder FaceTime :D)...ne Scherz beiseite, da kann man wenn´s wirklich notwendig ist, weil die Sache so kompliziert ist und ggf. Unterlagen besprochen werden müssen, dann auch mal als Nachlasspfleger ein "Besüchle" beim Gericht machen. So wirklich Besuch wollen aber die Gerichte ohnehin nicht vom Pfleger. Ordentliche Berichte und gute Arbeit sind denen in der Regel wichtiger ;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich genug qualifizierte Nachlasspfleger habe. Im Normalfall gibt es daher keinen Grund, einen Auswärtigen zu nehmen. Deshalb nochmals an alle, die NP werden wollen: Wendet Euch an die Nachlassgerichte, die in Eurer Nähe sind und besprecht es mit den dortigen Rechtspfleger/Innen.
    Kürzlich hatte ich eine auswärtige Nachlassakte auf dem Tisch. Da war einer dieser bundesweit Tätigen als NP eingesetzt. Seine Kanzlei ist ca 150 km vom letzten Wohnsitz des Erblassers entfernt. Vor Ort erhebliches Immoblienvermögen mit entsprechend vielen Mietern. Das Ergebnis war (aus meiner Sicht) sehr unbefriedigend. Für mich eine Bestätigung meiner bisherigen Vorgehensweise. Es mag Fälle geben, wo die Entfernung wirklich keine Rolle spielt, aber der Normalfall ist das sicher nicht.

  • Ich bekomme auch häufig Bewerbungen als Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker etc. Aber ich habe total wenig Bedarf.
    Ich habe ganz wenige Pfleger, mit denen ich seit Jahren (sehr zurfriden) zusammenarbeite und habe keinerlei Veranlassung neue "auszuprobieren". Das hab ich Mal mit ein paar Leuten gemacht...und sehr bereut.

    Deshalb würde ich -so wie Uschi schreibt- erst Mal den Bedarf an den für dich umliegenden Nachlassgerichten ermitteln, bevor du Zeit und Geld investierst.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Auswahl der Nachlasspfleger ist wirtschaftlich relevant und vollzieht sich rechtlich im Nebel. Es gibt dazu durchaus auch sehr negative Äußerungen derjenigen, die übergangen wurden. Wenn ein bestimmter Rechtsanwalt immer zum Nachlasspfleger bestellt wird, frage ich mich immer, wie der Kollege das dann hinbekommt, wenn er in aller Härte die Rechte seiner Mandanten in anderen Fällen vertreten muss. Ein Schmusekurs gegenüber dem Gericht ist nunmal leider nicht immer angezeigt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Rechtsanwalt zum Beispiel nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde (oder Drohung damit) noch Nachlasspflegschaften bekommt.

  • ...ich mache seit über 10 Jahren Nachlasspflegschaften und ich musste noch nie "einen harten Kurs" gegenüber dem Gericht "fahren". Dienstaufsichtsbeschwerde? Form-, frist- und folgenlos....mußte ich noch nie einlegen....

    Wenn es mal "Streit" gab, dann in der Sache und dann habe ich mich mit dem Gericht (persönlich/telefonisch) abgestimmt und dann ging man "gemeinsam" in die nächste Instanz, aber das hindert nicht daran, dass man wieder einmal von dort bestellt wird.

    Ich denke es ist alles eine Frage, wie man miteinander umgeht und wie man sich gegenseitig achtet und wertschätzt....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Auswahl der Nachlasspfleger ist wirtschaftlich relevant und vollzieht sich rechtlich im Nebel. Es gibt dazu durchaus auch sehr negative Äußerungen derjenigen, die übergangen wurden. Wenn ein bestimmter Rechtsanwalt immer zum Nachlasspfleger bestellt wird, frage ich mich immer, wie der Kollege das dann hinbekommt, wenn er in aller Härte die Rechte seiner Mandanten in anderen Fällen vertreten muss. Ein Schmusekurs gegenüber dem Gericht ist nunmal leider nicht immer angezeigt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Rechtsanwalt zum Beispiel nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde (oder Drohung damit) noch Nachlasspflegschaften bekommt.

    Und genau diese oder eine ähnliche Ansicht sorgen hierzulande dafür, dass sich keine Anwälte dazu bereit erklären, die Pflegschaften zu übernehmen. Mal abgesehen davon, dass oft nicht viel zu holen ist... Wir haben hier exakt EINEN Napfl... Wenn der mal krank wird und das Amt in allen Verfahren niederlegen muss... Na Prost Mahlzeit...

  • @Lynn22:

    Na da bin ich ja froh, dass ich kein RA bin :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wir haben hier exakt EINEN Napfl... Wenn der mal krank wird und das Amt in allen Verfahren niederlegen muss... Na Prost Mahlzeit...

    Melden sich bei Euch tatsächlich keine (überörtlichen) Nachlasspfleger? Das kann ich mir kaum vorstellen.
    Ein Nachlasspfleger muss mit mir keinen Schmusekurs fahren, sondern den Fall so gut erledigen, wie ich es, wenn ich selbst betroffen wäre, auch haben möchte.

  • Wir haben hier exakt EINEN Napfl... Wenn der mal krank wird und das Amt in allen Verfahren niederlegen muss... Na Prost Mahlzeit...

    Melden sich bei Euch tatsächlich keine (überörtlichen) Nachlasspfleger? Das kann ich mir kaum vorstellen.
    Ein Nachlasspfleger muss mit mir keinen Schmusekurs fahren, sondern den Fall so gut erledigen, wie ich es, wenn ich selbst betroffen wäre, auch haben möchte.

    Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich bin hier erst seit Oktober und die Nachlasskollegin meinte, wir hätten nur xy. Es wäre aber möglich, dass sie auf regionalen Napfls besteht... An ein Bewerbungsschreiben oder ähnliches kann ich mich aktuell nicht erinnern, aber vllt kommen die auch einfach seltener und ich bin noch nicht lange genug hier oder man hat sie mir schlicht nicht vorgelegt...

  • Ich schmeiße diese Bewerbungen auch nicht weg. Ich hefte sie in einen Ordner.
    Vielleicht hat man ja Mal Bedarf und kann darauf zurückkommen. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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