berechtigtes Interesse nachgewiesen aufgrund Amtspflichten?

  • Hallo,

    ich habe ein abgeschlossenes Testamentseröffnungsverfahren vorliegen. Ein bisher unbeteiligter Notar möchte eine Abschrift des Testaments erhalten. Er versichert, dass er diese Abschrift ausschließlich zur Erfüllung seiner Amtspflichten benötigt und verwenden wird.
    Er weist kein berechtigtes Interesse nach. Er will durch eine Abschrift aus einem Kommentar zur BNotO nachweisen, dass seine Versicherung genügt. Würdet ihr die Abschrift des Testaments so ohne weiteres übersenden?
    Muss hierüber der Direktor des Amtsgerichts entscheiden, weil das Verfahren bereits abgeschlossen ist?

  • Mir ist bislang nicht bekannt, dass es sowas im NG-Bereich für uns gibt (außer bei Anforderung von Personenstandsurkunden). Und wer ein reines Gewissen hat, kann schon mitteilen (glaubhaft machen), für was er die Testamentsabschrift braucht. Wenn mir allerdings nachgewiesen würde, dass ein Kommentar das anders sieht, dann würde ich die Abschrift erteilen, grob fahrlassig ist mein Handeln dann ja nicht.

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