Hallo,
ich habe ein abgeschlossenes Testamentseröffnungsverfahren vorliegen. Ein bisher unbeteiligter Notar möchte eine Abschrift des Testaments erhalten. Er versichert, dass er diese Abschrift ausschließlich zur Erfüllung seiner Amtspflichten benötigt und verwenden wird.
Er weist kein berechtigtes Interesse nach. Er will durch eine Abschrift aus einem Kommentar zur BNotO nachweisen, dass seine Versicherung genügt. Würdet ihr die Abschrift des Testaments so ohne weiteres übersenden?
Muss hierüber der Direktor des Amtsgerichts entscheiden, weil das Verfahren bereits abgeschlossen ist?