Habe ein Testament eröffnet: der eingesetzte Erbe ist der minderjährige Enkel. Die Kinder des Erblassers haben die Erbschaft bereits wg. Überschuldung ausgeschlagen, auch einige volljährige Enkel, die Eltern haben für den mj. Erben ebenfalls die Ausschlagung erklärt, jedoch brauchen sie noch eine fam.gerichtl. Genehmigung, zuständig dafür ist ein Gericht in Bayern, es gibt bereits diverse Gläubigeranfragen, ein Gl. hat bereits Nachl.pflegschaft beantragt, da diverse Grundstücke vorhanden sind, eigentlich hatte ich vor Fiskuserbrecht festzustellen, sobald der Genehmigungsbeschluss vorliegt. JETZT teilt mir das Fam.gericht mit, dass über die finanz. Verh. des EL keine Unterlagen vorgelegt wurden und diverse Grundstücke vorhanden sind und "ungewiss ist, ob die Erbschaft angenommen wird". Das Fam.gericht regt nun ebenfalls die Anordnung einer Nachlasspflegschaft an ...
ABER: kann das sein, dass die Frist wirklich so lange gehemmt ist, bis dann mal irgendwann Klarheit herrscht, was an Nachlass vorhanden ist, ob überschuldet oder nicht (gerade bei vorhandenen Grundstücken sicher nicht einfach zu beantworten ...), welches Maß legt das Fam.gericht an, haben doch schon alle möglichen Erben ausgeschlagen, u.a. der Vater der mj. Testamentserben als gesetzl. Erbe ...
Danke für eure Meinungen ...