Hallo!
Ich habe eine Frage in einer Nachlasspflegschaft:
Laut einer mir vorliegenden Geburtsurkunde ist mein Erblasser Vater eines Jungen. Es ist aber davon auszugehen, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Die Mutter will auch keinen Erbscheinsantrag für den minderjährigen Sohn stellen.
Ich habe mir überlegt, dass ich in der Sache nicht weiterkomme, wenn mir nicht die Schwester (als vermutliche Erbin, da ja der Sohn wohl nicht seiner ist) einen Erbscheinsantrag stellt.
Mal angenommen, ich hätte jetzt diesen Erbscheinsantrag von der Schwester, wie geht es dann weiter? Ich stelle ihn der Mutter zu mit Frist zur Stellungnahme und wenn bis zum Ende der Frist nichts eingeht, erteile ich den Erbschein für die Schwester (trotz der vorliegenden Geburtsurkunde für den minderjährigen Sohn)?
Seht ihr das auch so?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.