Dies weiß auch die Mutter und deshalb ist die Ausschlagungsfrist für das Kind längst abgelaufen.
Wozu lang und breit über Dinge diskutieren, die völlig klar sind?
Na ja, nachdem das Gericht sich selbst nicht so sicher war, weiß ich nicht, ob man der Mutter diese Rechtskenntnis so unterstellen darf; zumal ihr ja sogar ein Nachlasspfleger für die unbekanntebn Erben vor die Nase gesetzt wurde. Daher denke ich, dass es durchaus vertretbar ist, wenn man den Beginn der Ausschlagungsfrist auf die "endgültige" Aussage des Gerichts, die jetzt erfolgt, abstellt.
Sehe ich wie TL. Spätestens jetzt die Mutter noch einmal förmlich darauf hinweisen und der Dinge harren. Kommt keine Ausschlagung, dann sofort aufheben und fertig. Nur weil eine Pflegschaft schon ewig unnütz besteht heißt das nicht, dass sie weiter bis in alle Ewigkeit bestehen muss.