Erbscheinsverfahren

  • Dies weiß auch die Mutter und deshalb ist die Ausschlagungsfrist für das Kind längst abgelaufen.

    Wozu lang und breit über Dinge diskutieren, die völlig klar sind?

    Na ja, nachdem das Gericht sich selbst nicht so sicher war, weiß ich nicht, ob man der Mutter diese Rechtskenntnis so unterstellen darf; zumal ihr ja sogar ein Nachlasspfleger für die unbekanntebn Erben vor die Nase gesetzt wurde. Daher denke ich, dass es durchaus vertretbar ist, wenn man den Beginn der Ausschlagungsfrist auf die "endgültige" Aussage des Gerichts, die jetzt erfolgt, abstellt.

    Sehe ich wie TL. Spätestens jetzt die Mutter noch einmal förmlich darauf hinweisen und der Dinge harren. Kommt keine Ausschlagung, dann sofort aufheben und fertig. Nur weil eine Pflegschaft schon ewig unnütz besteht heißt das nicht, dass sie weiter bis in alle Ewigkeit bestehen muss.

  • Was ich vergaß:

    Einen Erbschein unter Kuckuckskindervorbehalt gibt es (noch) nicht.


    :wechlach::daumenrau

    Das trifft es genau....und ging mir so ähnlich auch beim Lesen des Threads durch den Kopf.

    Erblasser als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen und kein Anfechtungsverfahren anhängig?
    Kind Erbe! Ich sehe da überhaupt gar kein Problem.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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