Ich habe einen Antrag gem. § 850 k Abs. 4 ZPO vorliegen und zwar muss der Schuldner mtl. unterschiedl. hohe Rechnungen an Krankheitskosten (Krankengymnastik, Arztrechn., Medikamente) bezahlen. Er kriegt die bezahlten Beträge dann von der Dt. Beamtenversicherung zurück. Zur Zahlung der mtl. Rechnungen benötigt der Schuldner die Freigabe. Wie würdet ihr hier vorgehen? i.H d. durchschnittlichen mtl. Erstattungen freigeben?
Danke